Wichtige sozial- und arbeitsmarktpolitische Verbesserungen zum 1. Januar 2018

Wichtige sozial- und arbeitsmarktpolitische Verbesserungen zum 1. Januar 2018

Wie jedes Jahr zum Jah­res­wech­sel tre­ten Rege­lun­gen, die im Rah­men eines Gesetz­ge­bungs­ver­fah­rens ver­ein­bart wur­den, in Kraft bzw. ent­fal­ten ihre Wir­kung. Nach­fol­gend fin­den sich ein­zel­ne Neue­run­gen aus dem Bereich der Arbeits­markt- und Sozi­al­po­li­tik, die auf das Regie­rungs­han­deln der SPD in der zu Ende gegan­ge­nen Legis­la­tur­pe­ri­ode zurück­ge­hen.

Ein­zel­ne Rege­lun­gen, die wir gesetz­ge­be­risch ver­ein­bart haben, tre­ten nun zum 1. Janu­ar 2018 in Kraft:

Der Min­dest­lohn steigt:

Ab Janu­ar 2018 gilt der gesetz­li­che Min­dest­lohn aus­nahms­los in allen Bran­chen. Auch Zei­tungs­zu­stel­ler erhal­ten, nach­dem eine Über­gangs­re­ge­lung aus­läuft, end­lich den aktu­el­len Min­dest­lohn in Höhe von 8,84 Euro pro Stun­de.

Gleich­zei­tig steigt der Min­dest­lohn Wei­ter­bil­dung für das päd­ago­gi­sche Per­so­nal in der beruf­li­chen Wei­ter­bil­dung um 4,5 Pro­zent. Päd­ago­gin­nen und Päd­ago­gen in der beruf­li­chen Wei­ter­bil­dung haben damit ab 1. Janu­ar 2018 Anspruch auf einen Stun­den­lohn von min­des­tens 15,26 Euro. Arbeit­ge­ber und Gewerk­schaf­ten haben sich hier­auf nach sie­ben Mona­ten har­ter Ver­hand­lun­gen geei­nigt.

Zwei­te Reform­stu­fe Bun­des­teil­ha­be­ge­set­zes greift – bes­se­re Leis­tun­gen für Men­schen mit Behin­de­run­gen:

Neben der Ein­füh­rung eines neu­en Teil­ha­be­plan­ver­fah­rens und Ver­bes­se­run­gen bei den Leis­tun­gen der Früh­för­de­rung steht ab 2018 auch das „Bud­get für Arbeit“ zur Ver­fü­gung. Mit dem „Bud­get für Arbeit“ wird Men­schen mit Behin­de­run­gen in einer Werk­statt der Ein­stieg in den all­ge­mei­nen Arbeits­markt erleich­tert. Arbeit­ge­ber erhal­ten dadurch nicht nur einen Aus­gleich für eine dau­er­haf­te Min­der­leis­tung des Beschäf­tig­ten. Es wer­den auch die erfor­der­li­chen Assis­tenz­leis­tun­gen finan­ziert. Die neue Leis­tung eröff­net damit eine Alter­na­ti­ve zur Beschäf­ti­gung in einer Werk­statt für Men­schen mit Behin­de­run­gen.

Ver­bes­se­run­gen bei der gesetz­li­chen Alters­vor­sor­ge:

Ab 2018 wird durch einen Frei­be­trag bei der Grund­si­che­rung im Alter und bei Erwerbs­min­de­rung für Ein­künf­te aus Ries­ter- und Betriebs­ren­ten sicher­ge­stellt, dass die ers­ten 100 Euro und dar­über hin­aus 30% bis ins­ge­samt zur Hälf­te des Regel­sat­zes für einen allein­ste­hen­den Erwach­se­nen anrech­nungs­frei blei­ben.