Gläserner Abgeordneter

Details zu Einkünften von Abgeordneten etc. finden Sie auch auf den Seiten des Deutschen Bundestags

Monatliche Diät

Als Bundestagsabgeordneter erhalte ich gemäß Artikel 48 Absatz 3 des Grundgesetzes eine Entschädigung (umgangssprachlich Diät), die meine Unabhängigkeit als Abgeordneter sicherstellen soll. Die Abgeordnetenentschädigung soll angelehnt sein an die Besoldung von Richtern der obersten Bundesgerichte bzw. an Bürgermeister kleiner Städte  mit 50.000 bis 100.000 Einwohnern.

Meine monatliche Diät beträgt seit dem 1. Juli 2019 10.083,47 Euro. Sie ist einkommensteuerpflichtig. Jährliche Sonderzahlungen wie zum Beispiel Weihnachts- oder Urlaubsgeld gibt es nicht.

Kostenpauschale

Im Rahmen der Amtsausstattung erhalten Abgeordnete eine steuerfreie Kostenpauschale in Höhe von 4.497,62 Euro pro Monat. Sie soll die durch die Ausübung meines Mandats entstehenden Aufwendungen abdecken. Von diesem Geld bezahle ich unter anderem die Miete und Unterhaltskosten für mein Wahlkreisbüro in Olching, Büromaterialien, Fahrtkosten in meinem Wahlkreis und Kosten für die Wahlkreisbetreuung. Zudem zahle ich hiervon meine Wohnung in Berlin. Kosten, die über die Pauschale hinausgehen, können nicht steuerlich abgesetzt werden.

Sachmittelpauschale

Für die Ausstattung meines Berliner Abgeordnetenbüros steht mir ein Betrag von höchstens 12.000 Euro jährlich als Sachmittelpauschale zur Verfügung. Die Summe bekomme ich aber nicht zur freien Verfügung ausgezahlt. Büromaterialien für mein Berliner Büro, Fachbücher, Briefpapier, technische Geräte, Telefon- und Internetkosten rechne ich über die Bundestagsverwaltung ab.

Mitarbeiterpauschale

Für meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Olching und Berlin kann ich über monatlich 22.436 Euro Arbeitnehmer-Brutto verfügen. Dieses Geld erhalte ich nicht selbst, sondern die Bundestagsverwaltung verwaltet und bezahlt die Gehälter meiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Aus dieser Pauschale können auch bestimmte Dienstreisen meiner Mitarbeiter bezahlt werden.

Zurzeit beschäftige ich…

…in Berlin:

  • drei wissenschaftliche MitarbeiterInnen (alle Vollzeit)

…in Olching:

  • drei SachbearbeiterInnen (einmal 34 Std./Woche, einmal 15 Std./Woche, einmal 10 Std./Woche)

Weitere Einkünfte

Weitere Einkünfte erhalte ich als Mitglied im Beirat für sparkassenpolitische Grundsatzfrangen, und zwar seit 1. Januar 2022 2.500 € jährlich. Dazu kommen 400 € zusätzlich pro Sitzung, an der ich teilnehme, plus ggf. Fahrtkostenzuschuss, wenn Präsenzsitzungen stattfinden.

Freifahrkarte Deutsche Bahn

Für Reisen im Zusammenhang mit meinem Bundestagsmandat habe ich eine Freifahrkarte für die 1. Klasse der Deutschen Bahn und bekomme Inlandsflugkosten, die in Ausübung meines Mandates anfallen, erstattet. In Berlin kann ich bei Bedarf den Fahrdienst des Deutschen Bundestages nutzen.

Altersversorgung

Ein Mitglied des Deutschen Bundestages erhält nach seinem Ausscheiden eine Altersentschädigung, wenn er/sie das 67. Lebensjahr vollendet und dem Deutschen Bundestag mindestens ein Jahr angehört hat. Damit gilt auch für Abgeordnete künftig der Grundsatz „Rente mit 67“.

Für jedes Jahr der Parlamentszugehörigkeit erhält die/der Abgeordnete (vor dem 31.12.2007) eine Anwartschaft von 3,0 % der monatlichen Abgeordnetenentschädigung. Für die Zeit nach dem 01.01.2008 erhält die/der Abgeordnete eine Anwartschaft von 2,5 %. Der Höchstsatz der Altersentschädigung beträgt 67,5 % der monatlichen Diät. Um dieses zu erreichen, muss ein/e Abgeordnete/r mindestens 27 Jahre Parlamentsmitglied gewesen sein.

Übergangsgeld

Für den Übergang zwischen Abgeordnetentätigkeit und Wiedereinstieg in den Beruf erhält ein Abgeordneter für jedes Jahr der Parlamentszugehörigkeit ein Übergangsgeld in Höhe der geltenden Diät. Ein Abgeordneter, der acht Jahre dem Parlament angehörte, erhält also für acht Monate das Übergangsgeld, wobei das Übergangsgeld höchstens 18 Monate gezahlt wird und andere Einkünfte ab dem zweiten Monat angerechnet werden.