Als finanzpolitischer Sprecher vertrat Michael Schrodi am Dienstag die SPD-Bundestagsfraktion vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe – wegen einer Klage von FDP-Bundestagsabgeordneten.

In seiner Funktion als finanzpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion hat der Bundestagsabgeordnete Michael Schrodi am Dienstag seine Fraktion vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe vertreten. Das höchste deutsche Gericht hat über die Frage verhandelt, ob der Solidaritätszuschlag in seiner aktuell geltenden Form noch mit dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland vereinbar ist.
Die Steuereinnahmen aus den Soli für 2025 werden auf rund 13 Milliarden Euro geschätzt. Würde das Verfassungsgericht den Soli für nicht verfassungsgemäß erklären, würden im Bundeshaushalt weitere 13 Milliarden Euro fehlen. Zur Gegenfinanzierung hatte der gerade abgelöste Finanzminister Christian Lindner (FDP) vorgeschlagen, dafür die Renten zu kürzen sowie Mittel für die Kommunen und für Investitionen – zum Beispiel für Schulen und Kitas. Nicht zuletzt diese unsozialen Vorschläge haben zur Entlassung des Finanzministers durch Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) geführt.
Schrodi hat vor dem Gericht diese Ergänzungsabgabe verteidigt. „Es ist weiterhin gerecht und notwendig, dass die oberen 10 Prozent der Einkommen über den Soli einen größeren Beitrag für das Allgemeinwohl leisten als untere und mittlere Einkommen. Der Bund hat weitere Finanzierungsbedarfe, die durch die Ergänzungsabgabe finanziert werden müssen: Investitionen in Verteidigung, Bildung, Bahn, Autobahnen, Brücken usw. Wenn auch Friedrich Merz und die CDU/CSU die Abschaffung des Solis fordern, bedeutet dies harte Einschnitte und Einsparungen bei Bürgerinnen und Bürgern mit unteren und mittleren Einkommen, während die allerhöchsten Einkommen entlastet werden.“
Zur Erinnerung: Mit Wirkung zum 1. Januar 2021 hat die damalige Große Koalition aus CDU/CSU und SPD unter dem damaligen Finanzminister Olaf Scholz den Solidaritätszuschlag für 90 % der Steuerzahler abgeschafft. In einer der größten Steuerentlastungen jemals ist die große Mehrheit der Steuerzahler und Steuerzahlerinnen um rund 11 Milliarden Euro jährlich entlastet worden. Lediglich die 10 Prozent höchsten Einkommen bezahlen den sogenannten Soli noch, nur 3,5 Prozent den vollen Satz. Im Jahr 2023 musste man über ein monatliches Bruttoeinkommen von 6.647 Euro (Alleinverdiener) oder 12.130 (Ehepaare) verfügen, um durchschnittlich unter 5,5 Prozent auf die Steuerschuld als Soli bezahlen zu müssen. Erst ab über 9.000 (Alleinverdiener) und über 17.000 Euro (Zusammenveranlagung) monatlichem Einkommen wird der volle Satz von 5,5 Prozent auf die Steuerschuld fällig.
Trotz dieser massiven Steuerentlastung für untere und mittlere Einkommen hatten damals sechs FDP-Abgeordnete gegen den Soli geklagt, darunter der aktuelle Fraktionsvorsitzende Christian Dürr und die gerade erst abgelösten Finanzstaatssekretäre Katja Hessel und Florian Toncar. Sie hielten den Fortbestand der Ergänzungsabgabe für die 10 Prozent der obersten Einkommen für ungerecht und nicht verfassungsgemäß. Sie haben diese Klage auch nicht zurückgezogen, während sie Teil der Ampel-Koalition oder der Bundesregierung waren, obwohl sie wussten, dass das Ende des Soli weitere große Lücken im Haushalt zur Folge hätte.
Michael Schrodi: „Wir bleiben bei dem Grundsatz, dass die obersten Einkommen einen größeren Beitrag zur Finanzierung von Infrastruktur und Investitionen leisten können und müssen. Deshalb halten wir am Solidaritätsbeitrag für diese Einkommen fest. Es ist eine Ergänzungsabgabe, die völlig zu Recht an der steuerlichen Leistungsfähigkeit ansetzt. Wir dürfen nicht sparen zulasten der Schwächeren oder die Finanzierung über Verbrauchsteuern decken, die vor allem untere und mittlere Einkommen trifft.“
