
Der Pulverdampf hat sich gelegt, nun ist klar: Die wesentlichen Elemente der Wahlrechtsreform wurden durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts bestätigt.
Michael Schrodi, SPD-Bundestagsabgeordneter für die Landkreise Fürstenfeldbruck und Dachau: „Die SPD-geführte Regierungskoalition hat ein zentrales Versprechen eingelöst: Die Größe des Bundestages wird auf 630 Abgeordnete beschränkt!“ Über Jahre habe vor allem die CSU eine effektive Reform des Wahlrechts blockiert. „Das Kernstück der Reform, gegen das die CSU geklagt hat, wurde nun eindrucksvoll bestätigt“, betont Schrodi. „Entscheidend für die Sitzverteilung im Deutschen Bundestag ist allein die Stärke der jeweiligen Parteien bei der Zweitstimme. Verzerrungen des Wählerwillens durch Überhangmandate der CSU werden endlich ausgeschlossen. Das ist – um es umgangssprachlich auszudrücken – eine herbe Klatsche für Markus Söder und seine CSU, die weiterhin ihre Partikularinteressen über eine Verkleinerung des Bundestages stellten.“
Die ergangene Entscheidung – sieben von acht Richtern stimmten dafür – sieht lediglich Nachbesserungsbedarf bei der 5-Prozent-Hürde bzw. der Grundmandatsklausel. Hier hat das Gericht dem Gesetzgeber einen größeren Gestaltungsspielraum eingeräumt. Wichtig aber: Für die nächste Bundestagswahl gilt das neue Wahlrecht unter Beibehaltung der Grundmandatsklausel. Die Beschränkung des Bundestages auf 630 Abgeordnete ist damit gesichert.
