Erfolg der Koalitionsfraktionen - Die Wahlrechtsreform wurde bestätigt: Der Bundestag wird auf 630 Abgeordnete beschränk

Erfolg der Koalitionsfraktionen - Die Wahlrechtsreform wurde bestätigt: Der Bundestag wird auf 630 Abgeordnete beschränk

Der Pul­ver­dampf hat sich gelegt, nun ist klar: Die wesent­li­chen Ele­men­te der Wahl­rechts­re­form wur­den durch das Urteil des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts bestä­tigt.

Micha­el Schro­di, SPD-Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­ter für die Land­krei­se Fürs­ten­feld­bruck und Dach­au: „Die SPD-geführ­te Regie­rungs­ko­ali­ti­on hat ein zen­tra­les Ver­spre­chen ein­ge­löst: Die Grö­ße des Bun­des­ta­ges wird auf 630 Abge­ord­ne­te beschränkt!“ Über Jah­re habe vor allem die CSU eine effek­ti­ve Reform des Wahl­rechts blo­ckiert. „Das Kern­stück der Reform, gegen das die CSU geklagt hat, wur­de nun ein­drucks­voll bestä­tigt“, betont Schro­di. „Ent­schei­dend für die Sitz­ver­tei­lung im Deut­schen Bun­des­tag ist allein die Stär­ke der jewei­li­gen Par­tei­en bei der Zweit­stim­me. Ver­zer­run­gen des Wäh­ler­wil­lens durch Über­hang­man­da­te der CSU wer­den end­lich aus­ge­schlos­sen. Das ist – um es umgangs­sprach­lich aus­zu­drü­cken – eine her­be Klat­sche für Mar­kus Söder und sei­ne CSU, die wei­ter­hin ihre Par­ti­ku­lar­in­ter­es­sen über eine Ver­klei­ne­rung des Bun­des­ta­ges stell­ten.“

Die ergan­ge­ne Ent­schei­dung – sie­ben von acht Rich­tern stimm­ten dafür – sieht ledig­lich Nach­bes­se­rungs­be­darf bei der 5-Pro­zent-Hür­de bzw. der Grund­man­dats­klau­sel. Hier hat das Gericht dem Gesetz­ge­ber einen grö­ße­ren Gestal­tungs­spiel­raum ein­ge­räumt. Wich­tig aber: Für die nächs­te Bun­des­tags­wahl gilt das neue Wahl­recht unter Bei­be­hal­tung der Grund­man­dats­klau­sel. Die Beschrän­kung des Bun­des­ta­ges auf 630 Abge­ord­ne­te ist damit gesi­chert.