8 Jahre Fukushima – Unsere volle Unterstützung für den Atomausstieg und eine transparente Endlagersuche

8 Jahre Fukushima – Unsere volle Unterstützung für den Atomausstieg und eine transparente Endlagersuche

Am 11. März 2019 jähr­te sich die nuklea­re Kata­stro­phe von Fuku­shi­ma zum ach­ten Mal. Die­sen Anlass nutz­ten wir, um das The­ma Atom­ener­gie erneut im Bun­des­tag zu dis­ku­tie­ren. Obwohl immer wie­der kri­ti­sche Stim­men laut wer­den, blei­ben wir Sozialdemokrat*innen ganz klar dabei: Am Atom­aus­stieg ist nicht zu rüt­teln! Wir ver­fol­gen den Zeit­plan kon­se­quent wei­ter, sodass spä­tes­tens Ende 2022 das letz­te Atom­kraft­werk still­ge­legt wer­den wird.

Und Fuku­shi­ma hat nicht nur eine Kehrt­wen­de in der Atom­po­li­tik, son­dern auch einen Neu­start im Umgang mit der End­la­ge­rung ato­ma­rer Abfäl­le her­bei­ge­führt. Pas­send dazu fand im Bun­des­tag ein öffent­li­ches Fach­ge­spräch über den aktu­el­len Stand der End­la­ger­su­che statt. Hier wur­de vom ver­ant­wort­li­chen Minis­te­ri­um noch­mals aus­drück­lich betont, wofür sich die SPD-Frak­ti­on schon 2017 bei einer Fort­ent­wick­lung des Stand­ort­aus­wahl­ge­set­zes stark gemacht hat: Trans­pa­renz als obers­tes Gebot! Die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger sol­len von Anfang an durch ver­schie­de­ne Infor­ma­ti­ons­kam­pa­gnen und öffent­li­che Betei­li­gungs­for­ma­te über das Ver­fah­ren auf­ge­klärt und in den Ent­schei­dungs­pro­zess mit­ein­ge­bun­den wer­den. Kurz gesagt: Bürger*innen als Akteu­re, nicht nur als Betrof­fe­ne! Denn nur so ist eine fai­re Ent­schei­dung mög­lich, die von allen mit­ge­tra­gen wer­den kann. Dazu soll außer­dem das Natio­na­le Begleit­gre­mi­um bei­tra­gen, wel­ches das Ver­fah­ren unab­hän­gig, ver­mit­telnd sowie gemein­wohl­ori­en­tiert beglei­tet.

Ins­ge­samt wur­de das Stand­ort­aus­wahl­ge­setz von allen beim Fach­ge­spräch anwe­sen­den Sach­ver­stän­di­gen als gut ange­leg­ter Grund­rah­men für ihre Arbeit bewer­tet. Aller­dings bestehe ange­sichts des für das kom­men­de Jahr geplan­ten Zwi­schen­be­richts der drin­gen­de Bedarf eines Geo­lo­gie­da­ten­ge­set­zes. Denn der Zugriff auf die not­wen­di­gen Geo­lo­gie­da­ten sei zwar kein Pro­blem, dafür aber die feh­len­den Rege­lun­gen für deren Ver­öf­fent­li­chung.