Saubere Luft und Mobilität für alle - das muss vereinbar sein!

Saubere Luft und Mobilität für alle - das muss vereinbar sein!

War­um wir dafür das Bun­des­im­mis­si­ons­schutz­ge­setz geän­dert haben und wel­che wei­te­ren Maß­nah­men die SPD jetzt for­dert

Umwelt ist für mich eine zutiefst sozia­le Fra­ge. Wer wohnt an den viel­be­fah­re­nen Stra­ßen? Wer fährt alte Die­sel 4 und 5 Fahr­zeu­ge? Wer kann sich auch mit Rabat­ten den Kauf eines Neu­wa­gens nicht leis­ten? Für wen ist der Umstieg auf Bus­se und Bah­nen nicht nur eine Fra­ge der Anbin­dung, son­dern auch eine Fra­ge der Bezahl­bar­keit? Es sind Men­schen mit gerin­gem Ein­kom­men, die beson­ders stark betrof­fen sind: gesund­heit­lich, finan­zi­ell, in ihrer Mobi­li­tät. Wir wol­len sau­be­re Luft für alle, aber nicht auf dem Rücken der am stärks­ten Belas­te­ten. Wir müs­sen dafür sor­gen, dass sich alle Men­schen wei­ter­hin tag­täg­lich in ihren Städ­ten bewe­gen kön­nen.

In zahl­rei­chen Städ­ten in Deutsch­land wur­de auch 2018 der Grenz­wert für Stick­stoff­di­oxid von 40 µg/m3 (Mikro­gramm pro Kubik­me­ter) im Jah­res­mit­tel über­schrit­ten. Das führt zum einen zu einer Gefähr­dung der Gesund­heit der Men­schen, zum ande­ren zur Ein­schrän­kung ihrer Mobi­li­tät. Denn schon jetzt gibt es gericht­lich ange­ord­ne­te Fahr­ver­bo­te für Die­sel-Fahr­zeu­ge, wei­te­re dro­hen.

Das ein­zi­ge, was Fahr­ver­bo­te ver­hin­dert, ist sau­be­re Luft in den Städ­ten. Des­we­gen müs­sen wir die Grenz­wer­te so schnell wie mög­lich wie­der ein­hal­ten. Das Sofort­pro­gramm Sau­be­re Luft 2017-2020 der Bun­des­re­gie­rung zeigt bereits Wir­kung. Hier för­dern wir die Umstel­lung auf Elek­tro­fahr­zeu­ge, die Nach­rüs­tung von ÖPNV-Bus­sen, von schwe­ren Kom­mu­nal­fahr­zeu­gen und Hand­wer­ker­fahr­zeu­gen. Zusam­men mit den Maß­nah­men der Län­der und Kom­mu­nen und der Flot­ten­er­neue­rung soll so in den meis­ten Städ­ten bis 2020 der Grenz­wert ein­ge­hal­ten wer­den. Aus die­sem Grund haben wir in der Ände­rung des Bun­des­im­mis­si­onschutz­ge­set­zes fest­ge­legt, dass Fahr­ver­bo­te in die­sen Städ­ten (mit Stick­oxid­be­las­tun­gen zwi­schen 40-50 µg/m3) in der Regel nicht ver­hält­nis­mä­ßig sind.

Anders sieht es aus in den beson­ders betrof­fe­nen Städ­ten mit Stick­oxid­be­las­tun­gen von über 50 µg/m3. Hier kön­nen Fahr­ver­bo­te als letz­tes Mit­tel erfor­der­lich sein, um die Grenz­wer­te schnellst­mög­lich ein­zu­hal­ten. Für die­se Städ­te haben wir bereits im Herbst 2018 beschlos­sen, dass Anwoh­ner und Pend­ler ihre Euro 4 und 5 Die­sel mit Umstieg­prä­mi­en oder Rabat­ten gegen ein ‚sau­be­res‘ Fahr­zeug ein­tau­schen kön­nen. Viel wich­ti­ger für uns sind aber die Hard­ware-Nach­rüs­tun­gen für Die­sel-PKW. Die gro­ße Mas­se der Die­sel-Fahr­zeu­ge auf unse­ren Stra­ßen sind der­zeit Die­sel 4 und 5. Des­we­gen haben wir lan­ge dafür gekämpft, dass Nach­rüs­tun­gen ver­füg­bar gemacht und die Kos­ten von den Her­stel­lern über­nom­men wer­den. Auch wenn Ver­kehrs­mi­nis­ter Scheu­er sei­ne Blo­cka­de­hal­tung in die­sem Punkt letzt­end­lich auf­ge­ben muss­te, sind wir da noch nicht am Ende.

Aus die­sem Grund haben wir in die Ände­rung des Bun­des­im­mis­si­ons­schutz­ge­set­zes auf­ge­nom­men, dass nach­ge­rüs­te­te Fahr­zeu­ge mit einen Stick­oxid-Aus­stoß von unter 270 Mil­li­gramm pro Kilo­me­ter von Fahr­ver­bo­ten aus­ge­nom­men wer­den. Ansons­ten fehlt jeder Anreiz, Fahr­zeu­ge nach­rüs­ten zu las­sen. Wei­te­re Aus­nah­men gel­ten für Euro 6 Die­sel, Fahr­zeu­ge behin­der­ter Men­schen, nach­ge­rüs­te­te Nutz­fahr­zeu­ge wie Bus­se oder schwe­re Kom­mu­nal­fahr­zeu­ge, Kran­ken­wa­gen, Feu­er­wehr und Poli­zei. Die Kom­mu­nen kön­nen dar­über hin­aus wei­te­re begrün­de­te Aus­nah­men erlas­sen.

Wir haben bis­her eini­ges erreicht, aber noch nicht genug. Für die betrof­fe­nen Men­schen und die Kom­mu­nen bestehen wei­ter­hin hohe Unsi­cher­hei­ten. Gleich­zei­tig sor­gen sich Beschäf­ti­ge der Auto­mo­bil­bran­che und der Zulie­fe­rer um die Zukunfts­fä­hig­keit ihrer Bran­che.

Des­we­gen for­dern wir in unse­rem 5-Punk­te-Plan zusätz­li­che Maß­nah­men:

  1. Pakt für Nach­rüs­tung – Ent­wick­lungs­kos­ten für mit­tel­stän­di­sche Zulie­fe­rer för­dern
  2. 365 Euro Jah­res­ti­cket für Bus­se und Bah­nen
  3. Poten­ti­al syn­the­ti­scher Die­sel-Kraft­stof­fe heben
  4. Stand­or­te der Mess­stel­len und Not­wen­dig­keit einer Ver­ein­heit­li­chung der Mess­me­tho­den prü­fen
  5. Aus­nah­me für Euro 5 Fahr­zeu­ge bei Fahr­ver­bo­ten bis zur Markt­rei­fe der tech­ni­schen Nach­rüs­tung