Wir bekämpfen illegale Beschäftigung und den ungerechtfertigten Bezug von Sozialleistungen

Wir bekämpfen illegale Beschäftigung und den ungerechtfertigten Bezug von Sozialleistungen

 

Heu­te habe ich im Bun­des­tag zum The­ma Bekämp­fung von ille­ga­ler Beschäf­ti­gung und der unge­recht­fer­tig­ten Inan­spruch­nah­me von Sozi­al­leis­tun­gen gespro­chen.

Die Bun­des­re­gie­rung will ille­ga­le Beschäf­ti­gung und Schwarz­ar­beit wir­kungs­vol­ler und effek­ti­ver ver­hin­dern. Dazu hat sie den Gesetz­ent­wurf „gegen ille­ga­le Beschäf­ti­gung und Sozi­al­leis­tungs­miss­brauch“ vor­ge­legt, den wir heu­te im Bun­des­tag bera­ten haben.

Neben einer effek­ti­ven Bekämp­fung ille­ga­ler Beschäf­ti­gung und Schwarz­ar­beit geht es hier­bei auch um das Pro­blem der unbe­rech­tig­ten Inan­spruch­nah­me von Kin­der­geld. Die­se Fäl­le lie­gen vor, wenn bspw. Fami­li­en von Schlep­per­ban­den nach Deutsch­land geschleust, in Schrott­im­mo­bi­li­en unter­ge­bracht wer­den und Kin­der­geld bean­tra­gen müs­sen, von dem sie jedoch den Groß­teil wie­der abzu­ge­ben haben.

Um dies zu ver­hin­dern, soll es nun unter ande­rem eine eige­ne Prü­fungs­kom­pe­tenz der Fami­li­en­kas­se und einen Leis­tungs­aus­schluss für neu zuge­zo­ge­ne, nicht erwerbs­tä­ti­ge EU-Bür­ger in den ers­ten drei Mona­ten geben.

Für die Fami­li­en­kas­se soll außer­dem die Mög­lich­keit geschaf­fen wer­den, lau­fen­de Kin­der­geld­zah­lun­gen in begrün­de­ten Zwei­fels­fäl­len vor­läu­fig ein­zu­stel­len. Die­se bereits im Bereich der Arbeits­för­de­rung vor­han­de­ne Ver­fah­rens­wei­se soll auf das Kin­der­geld­recht über­tra­gen wer­den.

In mei­ner Rede habe ich betont, dass wir die­sen Machen­schaf­ten nicht mit Popu­lis­mus Herr wer­den. Son­dern mit den im Geset­zes­ent­wurf ent­hal­te­nen geziel­ten Maß­nah­men.

So wol­len wir die Men­schen schüt­zen, die Städ­te und Kom­mu­nen unter­stüt­zen und den Schlep­pern das Was­ser abgra­ben.

Mei­ne ers­te Rede zum unge­recht­fer­tig­ten Bezug von Sozi­al­leis­tun­gen am 4.4.2019