Steuerbefreiung im Amateursport gesichert

Steuerbefreiung im Amateursport gesichert

Der Bun­des­tag hat das Gesetz zur Ver­mei­dung von Umsatz­steu­er­aus­fäl­len beschlos­sen. Unter ande­rem wur­de dadurch gesi­chert, dass Sport­dach­ver­bän­de im Ama­teur­be­reich wei­ter­hin gemein­nüt­zig und steu­er­be­freit sind. Das Gesetz wirkt sich auf jeden ein­zel­nen Sport­ver­ein im Liga­be­trieb aus. Hier­zu habe ich letz­te Woche im Bun­des­tag gespro­chen.

Es klingt theo­re­tisch, ist jedoch ein The­ma, das unmit­tel­bar vie­le Sport­ver­ei­ne in Deutsch­land betrifft: Im Zuge des im Bun­des­tag ver­ab­schie­de­ten Geset­zes zur Ver­mei­dung von Umsatz­steu­er­aus­fäl­len wur­de auch die Steu­er­be­frei­ung der Orga­ni­sa­ti­ons­leis­tun­gen von Sport­dach­ver­bän­den im Ama­teur­be­reich beschlos­sen. Das war durch ein Gerichts­ur­teil des Bun­des­fi­nanz­ho­fes not­wen­dig gewor­den, das für Dach­s­port­ver­bän­de und Ver­ei­ne einen erhöh­ten büro­kra­ti­schen und finan­zi­el­len Auf­wand bedeu­tet hät­te.

Nun wird jeder Dach­s­port­ver­band wei­ter­hin für die Orga­ni­sa­ti­on von Ligen steu­er­lich befreit, wenn weni­ger als fünf­zig Pro­zent der Liga­spie­ler Lizenz­spie­ler sind. Denn gera­de im Ama­teur­be­reich sind es die zahl­lo­sen Ehren­amt­li­chen, die den Men­schen ermög­li­chen, ihrem Sport nach­zu­ge­hen.

Gleich­zei­tig wur­de für Steu­er­ge­rech­tig­keit gesorgt, da im Pro­fi­sport­be­reich ande­re steu­er­li­che Regeln gel­ten.