Städtebauförderung: 540 000 Euro für den Landkreis Fürstenfeldbruck

Städtebauförderung: 540 000 Euro für den Landkreis Fürstenfeldbruck

Im Jahr 2024 wird der Land­kreis Fürs­ten­feld­bruck im Rah­men des Bund-Län­der-Städ­te­bau­för­de­rungs­pro­gramms mit über einer hal­ben Mil­li­on Euro bezu­schusst. Ein Drit­tel davon stammt aus Bun­des­mit­teln.

Das För­de­rungs­pro­gramm finan­ziert jähr­lich Inves­ti­tio­nen zur Erneue­rung und Ent­wick­lung von Städ­ten und Gemein­den. Heu­er haben mit Emme­ring, Fürs­ten­feld­bruck, Ger­me­ring, Grö­ben­zell, Mam­men­dorf und Puch­heim ins­ge­samt sechs Kom­mu­nen einen Zuschuss bewil­ligt bekom­men. Ins­ge­samt flie­ßen 198 Mil­lio­nen Euro von Ber­lin nach Bay­ern. „Die­se För­de­rung ist ein gro­ßer Gewinn für Bay­ern“, sagt Hei­ke Heu­bach, Mit­glied im Aus­schuss für Woh­nen, Stadt­ent­wick­lung, Bau­en und Kom­mu­nen im Deut­schen Bun­des­tag. „Dank die­ser Mit­tel kön­nen wir vie­le Pro­jek­te umset­zen, die direkt bei den Bür­ge­rin­nen ankom­men und das all­täg­li­che Leben direkt ver­bes­sern. Die Städ­te­bau­för­de­rung ist eine sozi­al­de­mo­kra­ti­sche Erfolgs­ge­schich­te.“

Ein­ge­führt hat­te die­se För­de­rung der ehe­ma­li­ge Bun­des­bau­mi­nis­ter Hans-Jochen Vogel. Nach­fol­ger Peter Ram­sau­er hat­te sie zwi­schen­zeit­lich de fac­to abge­schafft. 198 Mil­lio­nen Euro bedeu­ten für Bay­ern nun eine Rekord­sum­me.

Im Zuge des Pro­gramms „Sozia­ler Zusam­men­halt“ erhält Mam­men­dorf 30 000 Euro für die Orts­mit­te und Puch­heim 60 000 Euro für Pro­jek­te an der Loch­hau­ser Stra­ße. Maß­nah­men aus die­ser Kate­go­rie sol­len Stadt- und Orts­tei­le auf­wer­ten, die wegen der Zusam­men­set­zung und wirt­schaft­li­chen Situa­ti­on der dar­in leben­den und arbei­ten­den Men­schen erheb­lich benach­tei­ligt sind. Im Rah­men der Maß­nah­men „Leben­di­ge Zen­tren“ erhal­ten Fürs­ten­feld­bruck (Orts­mit­te) 300 000 Euro, Emme­ring (Orts­mit­te) 30 000 Euro, Ger­me­ring für die Innen­stadt 80 000 Euro und Grö­ben­zell 40 000 Euro für das Orts­zen­trum.

Die För­de­rung erfolgt als Zuschuss an die Städ­te und Gemein­den, die auch Antrag­stel­ler sind. Der Bund betei­ligt sich an der Finan­zie­rung der Kos­ten mit einem Drit­tel. Zwei Drit­tel müs­sen Land und Gemein­de auf­brin­gen, die Auf­tei­lung der Mit­tel im Ver­hält­nis Land-Gemein­de ist Sache der Län­der.