Schluss mit der Ausbeutung in der Fleischindustrie!

Schluss mit der Ausbeutung in der Fleischindustrie!

Der Deut­sche Bun­des­tag hat mit dem Arbeits­schutz­kon­troll­ge­setz den bes­se­ren Schutz von Beschäf­tig­ten in der Fleisch­in­dus­trie beschlos­sen. Um die orga­ni­sier­te Ver­ant­wor­tungs­lo­sig­keit in der Fleisch­in­dus­trie zu durch­bre­chen, wer­den die Unter­neh­men nun ver­pflich­tet, in ihrem Kern­be­reich – dem Schlach­ten und Zer­le­gen - nur noch mit eige­nen Beschäf­tig­ten tätig zu wer­den.

„Mit dem Arbeits­schutz­kon­troll­ge­setz ver­än­dern wir das gan­ze Geschäfts­mo­dell der­je­ni­gen Betrie­be, die in der Ver­gan­gen­heit immer wie­der durch die uner­träg­li­che Behand­lung ihrer Beschäf­tig­ten auf­ge­fal­len sind. Unbe­zahl­te Über­stun­den, über­teu­er­te und schlech­te Unter­künf­te, man­geln­de Hygie­ne, unrecht­mä­ßi­ge Anrech­nung von Arbeits­ma­te­ri­al und Ver­stö­ße gegen das Arbeits­zeit- und Min­dest­lohn­ge­setz gehö­ren damit der Ver­gan­gen­heit an“, so der SPD-Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­te für Dach­au und Fürs­ten­feld­bruck, Micha­el Schro­di.

Werk­ver­trä­ge und Leih­ar­beit wer­den mit dem Gesetz nun ver­bo­ten. Aus­nah­me: Auf­trags­spit­zen kön­nen -aber nur bei tarif­ge­bun­de­nen Unter­neh­men -durch Leih­ar­beits­kräf­te abge­fe­dert wer­den. Eine län­ger­fris­ti­ge Anstel­lung ist damit aber nicht mög­lich. Beim Schlach­ten und Zer­le­gen gilt die­se Aus­nah­me aber nicht. Werk­ver­trä­ge wer­den für den gesam­ten Kern­be­reich ver­bo­ten. „So kann die Ver­ant­wor­tung für die Ein­hal­tung des Arbeits­schut­zes und die Zuständ­ein den Fabri­ken nicht län­ger ver­wischt wer­den. Sie liegt nun ein­deu­tig allein bei den Inha­bern der Fleisch­fa­bri­ken, die sich nicht mehr hin­ter Sub-Unter­neh­mer-Ket­ten ver­ste­cken kön­nen“, erläu­tert Schro­di.

Mit ein­heit­li­chen Kon­troll­stan­dards, einer Min­dest­be­sich­ti­gungs­quo­te und höhe­re Buß­gel­dern wird mit dem Gesetz für ver­läss­li­chen Arbeits­schutz gesorgt. Beson­ders wich­tig war es der SPD, dass die elek­tro­ni­sche und mani­pu­la­ti­ons­si­che­re Auf­zeich­nung der Arbeits­zeit zur Pflicht gemacht wird und dass erfor­der­li­che Rüst-, Umklei­de-und Wasch­zei­ten zur Arbeits­zeit gehö­ren und bezahlt wer­den müs­sen. Nicht zuletzt wird die Unter­brin­gung in Gemein­schafts­un­ter­künf­ten für alle Bran­chen ver­bes­sert, um bei­spiels­wei­se gesund­heits­ge­fähr­den­de Mas­sen­un­ter­künf­te zu beschrän­ken. „Die Metz­ge­rei um die Ecke betrifft unser Gesetz nicht“, betont Schro­di. „Klei­ne Hand­werks­be­trie­be sind expli­zit von den stren­ge­ren Vor­schrif­ten aus­ge­nom­men. Wer weni­ger als 50 Men­schen beschäf­tigt, ist von den Ver­schär­fun­gen nicht betrof­fen. Das Ver­kaufs­per­so­nal zählt dabei nicht mit. Denn die­se Betrie­be waren in der Ver­gan­gen­heit nie das Pro­blem. Was wir mit die­sem Gesetz been­den, sind die oft mise­ra­blen Zustän­de in den Fleisch­fa­bri­ken –und das ist höchs­te Zeit.“