
Mit dem Kabinettsbeschluss vom Dienstag bringt die Bundesregierung das Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität in Höhe von 500 Milliarden Euro jetzt auf den Weg.
Nach der Änderung des Grundgesetzes noch in der vergangenen Wahlperiode wird damit ein wesentlicher Teil des Koalitionsvertrages schnell umgesetzt, um zusätzliche Investitionen in die Infrastruktur innerhalb einer Laufzeit von zwölf Jahren und zusätzliche Investitionen zur Erreichung der Klimaneutralität bis zum Jahr 2045 zu ermöglichen. Damit stehen erhebliche zusätzliche Mittel für Schulen und Kitas, Bahnstrecken und Straßen, Forschung und Digitalisierung zur Verfügung.
Der Gesetzentwurf enthält zudem gesetzliche Regelungen zu den 100 Milliarden Euro, die den Ländern und Kommunen für Investitionen in ihre Infrastruktur zur Verfügung stehen sollen. Michael Schrodi, MdB und Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesfinanzminister erklärt dazu: „Zwei Drittel aller öffentlichen Investitionen tragen die Kommunen. Deshalb ist vereinbart, dass mindestens 60 Prozent dieser 100 Milliarden an die Kommunen gehen sollen, damit dort investiert werden kann.“
Die Bundesländer, insbesondere Bayern, sind jetzt aufgefordert, den Kommunen den zugesagten „wesentlichen“ Anteil am Sondervermögen schnell und unbürokratisch bereitzustellen. Gerade die bayerische Staatsregierung, die gerne viel Aufhebens um die Finanzkraft und die gute Haushaltslage Bayerns macht, muss den ganz überwiegenden Teil des Länderanteils den bayerischen Städten, Gemeinden und Landkreisen überlassen, um damit flächendeckend örtlich notwendige und sinnvolle Infrastrukturmaßnahmen zu finanzieren. Eine moderne Infrastruktur in den Städten und Gemeinden ist für viele Menschen lebensnotwendig und sichert Lebensqualität.
„Die Errichtung des Sondervermögens schafft eine langfristige Finanzierungsgrundlage für längst überfällige Investitionen in die Modernisierung Deutschlands und zur Erreichung der Klimaneutralität“, sagt Schrodi.
