Mehr Befugnisse und mehr Rechtssicherheit im Notfalleinsatz

Mehr Befugnisse und mehr Rechtssicherheit im Notfalleinsatz

Letz­te Woche hat der Bun­des­tag die aus Sicht der SPD drin­gend über­fäl­li­ge Rechts­si­cher­heit für Not­fall­sa­ni­tä­te­rin­nen und -sani­tä­ter beschlos­sen. Damit kön­nen sie künf­tig im Not­fall­ein­satz auch in Abwe­sen­heit des Not­arz­tes oder der Not­ärz­ti­ne­i­gen­ver­ant­wort­lich not­wen­di­ge heil­kund­li­che Maß­nah­men durch­füh­ren, ohne gege­be­nen­falls Stra­fen fürch­ten zu müs­sen.

„Wenn Not­fall­sa­ni­tä­te­rin­nen und -sani­tä­ter geru­fen wer­den, kommt es auf jede Sekun­de an. Sie sind oft als Ers­te vor Ort und müs­sen daher bis zum Ein­tref­fen des Not­arz­tes anhand ihres erlern­ten Wis­sens Not­fall­pa­ti­en­tin­nen und Pati­en­ten umfas­send ver­sor­gen kön­nen“

Bis­lang konn­ten sie im Fall von lebens­be­droh­li­chen Zustän­den des Pati­en­ten ihr lebens­ret­ten­den Wis­sens nur auf Anwei­sung eines Not­arz­tes ein­set­zen. Sie muss­ten sich in die­sem Fall auf einen recht­fer­ti­gen­den Not­stand beru­fen und ihr Han­deln gege­be­nen­falls gerichts­fest begrün­den. „Wir haben die­sen Zustand mit Unter­stüt­zung von den SPD-Kol­le­gin­nen und Kol­le­gen aus Rhein­land-Pfalz nun been­det. Denn sie haben im Bun­des­rat mit ihrer Initia­ti­ve den Stein ins Rol­len­ge­bracht“, ergänzt Schro­di, Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­ter für die Land­krei­se Dach­au und Fürs­ten­feld­bruck.

→ zur Pres­se­mit­tei­lung der SPD-Bun­des­tags­frak­ti­on

Schon bei Beschluss des Not­fall­sa­ni­tä­ter­ge­set­zes hat die SPD-Bun­des­tags­frak­ti­on eine der­ar­ti­ge Klar­stel­lung gefor­dert, die damals aber von CDU/CSU und FDP abge­lehnt wur­de. Nun ist es end­lich gelun­gen, den Kno­ten zu durch­schla­gen und Klar­heit zu schaf­fen. „Von jetzt an kön­nen Not­fall­sa­ni­tä­te­rin­nen und -sani­tä­ter eigen­ver­ant­wort­lich heil­kund­li­che Maß­nah­men ergrei­fen. Das ist auch und gera­de im Inter­es­se einer best­mög­li­chen Ver­sor­gung von Pati­en­tin­nen und Pati­en­ten uner­läss­li­chund eine sehr wich­ti­ge Infor­ma­ti­on für die Ret­tungs­sa­ni­tä­ter imLand­kreis“, begrüßt Micha­el Schro­di­die Ände­rung des Not­fall­sa­ni­tä­ter­ge­set­zes.

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