Keine Anrechnung der Kindergelderhöhung auf die Grundsicherung!

Keine Anrechnung der Kindergelderhöhung auf die Grundsicherung!

Der SPD ist jedes Kind gleich viel wert. Dar­um soll­te die Kin­der­geld­erhö­hung zum 1.7.2019 nicht auf die Grund­si­che­rung ange­rech­net wer­den.

Das habe ich in einem Initia­tiv­an­trag auf dem Lan­des­par­tei­tag der Bay­ern­SPD in Günz­burg gefor­dert.

Die im Rah­men des Fami­li­en­ent­las­tungs­ge­set­zes geplan­te Erhö­hung des Kin­der­gel­des zum Juli 2019 um 10 Euro ist eine bewuss­te poli­ti­sche Ent­schei­dung zur Stär­kung von Fami­li­en. Sie soll­te daher ALLEN Kin­dern und Fami­li­en hel­fen, gera­de auch denen, die in der Grund­si­che­rung, also von Hartz IV leben.

Das Mehr an Kin­der­geld soll­te daher gesetz­lich so gere­gelt wer­den, dass die­ser Betrag nicht auf Sozi­al­leis­tun­gen, deren Zah­lung von ande­ren Ein­kom­men abhän­gig ist, ange­rech­net wird. Denn nur so pro­fi­tie­ren auch Fami­li­en mit gerin­gem Ein­kom­men!

Die Erhö­hung des Kin­der­gel­des zum 1. Juli 2019 soll auch Kin­dern und Fami­li­en zugu­te­kom­men, die in Grund­si­che­rung leben - nur so errei­chen wir die­je­ni­gen, die eine Ent­las­tung am drin­gends­ten benö­ti­gen!

Initi­al­an­trag Kin­der­geld Par­tei­tag Günz­burg 27.10.2018 (PDF, 346 kB)