Gleiches Kindergeld für alle!

Gleiches Kindergeld für alle!

Als zustän­di­ger Bericht­erstat­ter im Finanz­aus­schuss habe ich heu­te erneut im Bun­des­tag zum The­ma Kin­der­geld­in­de­xie­rung gespro­chen. Bereits im Okto­ber 2018 wur­de ein Antrag der AfD-Frak­ti­on zu die­sem The­ma mit brei­ter Mehr­heit abge­lehnt. Nun hat sie die glei­che For­de­rung erneut gestellt.c

Die SPD-Frak­ti­on im Deut­schen Bun­des­tag hat im Okto­ber 2018 gegen einen Antrag der AfD-Bun­des­tags­frak­ti­on gestimmt, wonach Fami­li­en für im EU-Aus­land leben­de Kin­der ein gerin­ge­res Kin­der­geld erhal­ten soll­ten. Die AfD behaup­tet nun jedoch erneut, es gebe mas­sen­haf­ten Miss­brauch ins­be­son­de­re durch Fami­li­en aus Rumä­ni­en und Bul­ga­ri­en und möch­te die Kin­der­geld­zah­lun­gen an die nied­ri­ge­ren Lebens­hal­tungs­kos­ten in die­sen Län­dern kop­peln (= Inde­xie­rung).

Doch vie­les spricht gegen eine sol­che Kin­der­geld­in­de­xie­rung. Das Wich­tigs­te in Kür­ze:

  • Der Miss­brauch wird auf­ge­bauscht und zur Stim­mungs­ma­che miss­braucht. Der über­wie­gen­de Teil der Aus­lands­zah­lun­gen erfolgt zuguns­ten von Kin­dern, die in den unmit­tel­ba­ren Nach­bar­staa­ten Deutsch­lands leben (Polen, Tsche­chi­en, aber auch Frank­reich und die Nie­der­lan­de). Übri­gens auch für Kin­der mit deut­scher Staats­an­ge­hö­rig­keit, die z. B. im Aus­land stu­die­ren.
  • Allein der büro­kra­ti­sche Auf­wand für die­ses Vor­ha­ben steht in kei­ner­lei Ver­hält­nis zum Nut­zen: Der Gesamt­an­teil der Über­wei­sun­gen von Kin­der­geld ins Aus­land betrug im Jahr 2017 unter 1%, im Jahr 2018 1,64%! Oder anders aus­ge­drückt: Nur 1,8% (2017) bzw. 1,08% (2018) der Kin­der, für die Kin­der­geld gezahlt wur­de, lebt im Aus­land!
  • Die Arbeit­neh­mer­frei­zü­gig­keit inner­halb der EU muss berück­sich­tigt wer­den – schließ­lich ist es jedem EU-Bür­ger frei­ge­stellt, Wohn- und Arbeits­ort frei zu wäh­len. Und wer in Deutsch­land arbei­tet sowie Steu­ern und Ver­si­che­rungs­bei­trä­ge bezahlt, der hat ein Recht auf das Kin­der­geld vor Ort. Ein natio­na­ler Allein­gang Deutsch­lands bezüg­lich einer Inde­xie­rung des Kin­der­gel­des ist zudem gar nicht mög­lich, da hier­für auch EU-Recht geän­dert wer­den müss­te.
  • Es gibt durch­aus eini­ge weni­ge Miss­brauchs­fäl­le beim Kin­der­geld­be­zug. Um die­se zu bekämp­fen, wur­den schon erfolg­rei­che Maß­nah­men ergrif­fen und es wer­den wei­te­re fol­gen, so zum Bei­spiel die Ein­füh­rung einer steu­er­li­chen Iden­ti­fi­ka­ti­ons­num­mer für Eltern und Kin­der. Damit wird eine dop­pel­te Bean­tra­gung pro Kind aus­ge­schlos­sen. Es wird zudem eine Taskforce für den bes­se­ren Daten­aus­tausch zwi­schen Fami­li­en­kas­se, Behör­den und den betrof­fe­nen Kom­mu­nen ein­ge­rich­tet. Und es sol­len die Vor­aus­set­zung für einen Kin­der­geld­an­spruch ange­passt wer­den. So soll es künf­tig einen Leis­tungs­aus­schluss für neu zuge­zo­ge­ne, nicht erwerbs­tä­ti­ge Uni­ons­bür­ger in den ers­ten drei Mona­ten geben.

Ich habe heu­te in mei­ne Rede erneut betont, dass es viel wich­ti­ger ist, Sozi­al- bzw. Kin­der­geld­miss­brauch aller Art mit geziel­ten Maß­nah­men zu ver­hin­dern und da straf­recht­lich zu ver­fol­gen, wo er tat­säch­lich statt­fin­det. Eine Kin­der­geld­in­de­xie­rung ist hier­für jedoch der fal­sche Schritt.

Mei­ne drit­te Rede zur Kin­der­geld­in­de­xie­rung am 17.01.2019