Förderung von Familien und Steuerentlastung

Förderung von Familien und Steuerentlastung

Micha­el Schro­di hat für die SPD das nun beschlos­se­ne Fami­li­en­ent­las­tungs­ge­setz ver­han­delt: Mehr Kin­der­geld, ein höhe­rer Kin­der- und Grund­frei­be­trag sowie ein Aus­gleich der „kal­ten Pro­gres­si­on“. Dar­über kön­nen sich auch die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger in den Land­krei­sen Fürs­ten­feld­bruck und Dach­au freu­en. All das ist näm­lich Teil des Fami­li­en­ent­las­tungs­ge­set­zes, das der Deut­sche Bun­des­tag nun ver­ab­schie­det hat. Der Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­te für die Land­krei­se Dach­au und Fürs­ten­feld­bruck, Micha­el Schro­di, war dar­an feder­füh­rend betei­ligt.

Durch das zwei­te Fami­li­en­ent­las­tungs­ge­setz ste­hen Fami­li­en allein durch die Erhö­hung des Kin­der­gel­des jähr­lich 3,4 Mil­li­ar­den Euro mehr zur Ver­fü­gung, denn zum 01. Janu­ar 2021 wer­den das Kin­der­geld um jähr­lich 180 Euro pro Kind erhöht und der Kin­der­frei­be­trag wird ent­spre­chend ange­ho­ben. Zudem wird der steu­er­li­che Grund­frei­be­trag für Erwach­se­ne erhöht und die Aus­wir­kun­gen der kal­ten Pro­gres­si­on wer­den zurück­ge­ge­ben. Im Rah­men der zwei­ten und drit­ten Lesung des Fami­li­en­ent­las­tungs­ge­set­zes im Ple­num des Bun­des­tags sprach Schro­di an, war­um das Gesetz gera­de jetzt so wich­tig ist:

„Allen vor­an unte­re und mitt­le­re Ein­kom­men wer­den durch die Maß­nah­men nun bes­ser­ge­stellt und in ihrer Kauf­kraft gestärkt. Wir unter­stüt­zen damit vor allem Fami­li­en und Kin­der, die beson­ders unter der Pan­de­mie und ihren Fol­gen lei­den und für die der Spa­gat zwi­schen Home­schoo­ling und Beruf immens schwie­rig ist."

Der Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­te und Fami­li­en­va­ter weiß aus eige­ner Erfah­rung, wie hart die der­zei­ti­ge Situa­ti­on für Fami­li­en ist, wes­halb er sich außer­dem noch ein­mal aus­drück­lich dafür aus­spricht, dass Schu­len und Betreu­ungs­ein­rich­tun­gen offen­ge­hal­ten wer­den sol­len.

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Bei­spie­le für die Ent­las­tung:
Ein Ledi­ger ohne Kin­der mit einem Ein­kom­men von 40.000 Euro zahlt im Jahr 2021 119 Euro und im Jahr 2022 206 Euro weni­ger Steu­ern.
Eine Allein­er­zie­hen­de mit zwei Kin­der und einem Ein­kom­men von 40.000 Euro wird im Jahr 2021 um 280 Euro und im Jahr 2022 um 353 Euro ent­las­tet.
Für eine Fami­lie mit zwei Kin­dern und einem Ein­kom­men von 60.000 Euro ver­rin­gert sich die Ein­kom­men­steu­er im Jahr 2021 um 552 Euro und im Jahr 2022 um 694 Euro.
Eine Fami­lie mit zwei Kin­dern und einem Ein­kom­men von 75.000 Euro wird im Jahr 2021 um 570 Euro und im Jahr 2022 um 722 Euro ent­las­tet.
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„Ins­ge­samt wer­den die Steu­er­zah­le­rin­nen und Steu­er­zah­ler um 11,8 Mil­li­ar­den Euro pro Jahr ent­las­tet“, so Schro­di, der Bericht­erstat­ter für das Fami­li­en­ent­las­tungs­ge­setz ist und der in die­sem Zusam­men­hang auch den gro­ßen Anteil von Bun­des­fi­nanz­mi­nis­ters Olaf Scholz her­vor­hob. Der SPD-Abge­ord­ne­te beton­te zudem, dass sich das Par­la­ment ein­mal mehr auch in der Coro­na-Kri­se als abso­lut hand­lungs­fä­hig erwie­sen hat.

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