Es ist vollbracht: Die Grundsteuerreform kommt!

Es ist vollbracht: Die Grundsteuerreform kommt!

Ein gute Nach­richt für alle Kom­mu­nen: Wir erhal­ten die Grund­steu­er als zweit­wich­tigs­te Ein­nah­me­quel­le für Städ­te und Gemein­den. Nach über einem Jahr teil­wei­se zäher Ver­hand­lun­gen mit CDU/CSU und FDP konn­ten wir mit dem wert­ab­hän­gi­gen Modell eine gerech­te und ver­fas­sungs­kon­for­me Lösung fin­den. Da wir für die Grund­steu­er­re­form auch das Grund­ge­setz ändern müs­sen, brauch­te die Koali­ti­on auch die Stim­men von Grü­nen und der FDP.

Die Grund­steu­er­re­form war nötig gewor­den, weil das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt die bis­he­ri­ge Berech­nung der Grund­steu­er für ver­fas­sungs­wid­rig erklärt hat­te. Die­se bezog sich näm­lich auf seit mehr als fünf­zig Jah­ren nicht mehr ange­pass­te und in Ost und West unter­schied­li­che Ein­heits­wer­te für Grund­stü­cke, was das Gericht als mas­si­ve Ungleich­be­hand­lung von Immo­bi­li­en­be­sit­zern wer­te­te. Ohne eine Reform vor Jah­res­en­de wäre die Grund­steu­er als zweit­wich­tigs­te Ein­nah­me­quel­le für die Kom­mu­nen weg­ge­fal­len. Doch wir haben nun geschafft, was vie­le Jahr­zehn­te nicht ange­gan­gen wur­de: Wir haben die Grund­steu­er­be­rech­nung auf eine rechts­si­che­re Basis gestellt! Dafür haben wir das Grund­ge­setz geän­dert.

Beson­ders wich­tig ist mir dabei: Mit der von Finanz­mi­nis­ter Olaf Scholz vor­ge­leg­ten Reform wird die Grund­steu­er künf­tig auf der Grund­la­ge des tat­säch­li­chen Wer­tes einer Immo­bi­lie berech­net. Dies ist nicht nur eine ver­fas­sungs­kon­for­me, son­dern eine sozi­al gerech­te Lösung. Über den tat­säch­lich zu bezah­len­den Betrag ent­schei­det am Ende aller­dings der Grund­steu­er-Hebe­satz der jewei­li­gen Gemein­de.

Doch noch ist nicht alles per­fekt. In Bay­ern geht die Arbeit nun erst rich­tig los und der Kampf um eine gerech­te Lösung wei­ter: Denn wir muss­ten auf Druck eini­ger Län­der wie Bay­ern einen Kom­pro­miss mit unse­rem Koali­ti­ons­part­ner ein­ge­hen und die­ser heißt „Län­der­öff­nungs­klau­sel“. Sie besagt, dass es den Län­dern frei steht, vom bun­des­ein­heit­li­chen Berech­nungs­mo­dell für die Grund­steu­er abzu­wei­chen. Die CSU und die baye­ri­sche Staats­re­gie­rung wol­len die­se Öff­nungs­klau­sel für ein soge­nann­tes Flä­chen­mo­dell nut­zen. Hier wer­den nur die Flä­che der Grund­stü­cke und die vor­han­de­nen Gebäu­de berück­sich­tigt. Deren jewei­li­ger Wert bleibt bei die­sem Modell völ­lig unbe­rück­sich­tigt. Eine ekla­tan­te Belas­tungs­ver­schie­bung von Ver­mö­gen­den zu finan­zi­ell weni­ger gut Situ­ier­ten wäre die Fol­ge.

Für mich steht fest: Ein sol­ches Modell ist weder gerecht noch ver­fas­sungs­kon­form. Wir müs­sen daher in Bay­ern wei­ter kämp­fen und die­se Unge­rech­tig­keit ver­hin­dern.

Die bis­he­ri­ge Berech­nung der Grund­steu­er kann jetzt laut Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt bis 2024 wei­ter­gel­ten. Erst dann, also 2025, grei­fen die jetzt beschlos­se­nen neu­en Regeln. Ab 2025 wer­den dann auch Immo­bi­li­en des Sozia­len Woh­nungs­baus, kom­mu­na­le und gemein­nüt­zi­ge Woh­nungs­bau­ge­sell­schaf­ten und Woh­nungs­ge­nos­sen­schaf­ten unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen durch einen Abschlag auf die Steu­er­mess­zahl bei der Grund­steu­er begüns­tigt.

Außer­dem wird mit der Grund­steu­er­re­form die soge­nann­te Grund­steu­er C ein­ge­führt. Die Kom­mu­nen erhal­ten das Recht, auf unbe­bau­te aber bebau­ba­re Grund­stü­cke die Grund­steu­er C zu erhe­ben, um Bau­land zu mobi­li­sie­ren, Bau­lü­cken leich­ter zu schlie­ßen und Spe­ku­la­ti­on ent­ge­gen­zu­wir­ken. Für eine gute Stadt­ent­wick­lung.