Das Baulandmobilisierungsgesetz kommt!

Das Baulandmobilisierungsgesetz kommt!

Nach fast drei Jah­ren har­ten Ver­hand­lun­gen ver­ab­schie­det der Bun­des­tag am Frei­tag das Bau­land­mo­bi­li­sie­rungs­ge­setz. Zen­tra­le For­de­run­gen der SPD fin­den sich dar­in wie­der. Micha­el Schro­di, SPD-Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­ter für Fürs­ten­feld­bruck und Dach­au, sieht in dem neu­en Gesetz einen Mei­len­stein für die Woh­nungs­bau­po­li­tik: „In Bal­lungs­zen­tren wie unse­rer Regi­on gehö­ren der Man­gel an bezahl­ba­rem Wohn­raum und die Gefahr der Ver­drän­gung von Mie­te­rin­nen und Mie­tern seit Jah­ren zu den wich­tigs­ten sozia­len Fra­gen. Mit die­sem Gesetz stär­ken wir unse­re Kom­mu­nen bei der Schaf­fung von Wohn­raum und schie­ben einen Rie­gel vor die spe­ku­la­ti­ve Umwand­lung von Miet­woh­nun­gen in Eigen­tums­woh­nun­gen.“

Das neue Gesetz trägt sei­ne Ziel­set­zung im Namen: Um die Woh­nungs­pro­ble­ma­tik in vie­len Städ­ten und Bal­lungs­ge­bie­ten zu lösen, soll ver­stärkt Bau­land mobi­li­siert wer­den. Dabei erhal­ten die Kom­mu­nen ver­bes­ser­te Steue­rungs­mög­lich­kei­ten, damit dort gezielt bezahl­ba­rer Wohn­raum und nicht teu­re Luxus­woh­nun­gen geschaf­fen wer­den. „Wir stär­ken das Vor­kaufs­recht der Kom­mu­nen, damit sie Bau­land für den Woh­nungs­bau zum Ver­kehrs­wert erwer­ben kön­nen statt zu spe­ku­la­ti­ven Höchst­prei­sen. Und wir geben ihnen mit dem neu­en, so genann­ten sek­to­ra­len Bebau­ungs­plan end­lich ein Instru­ment an die Hand, mit dem sie bestim­men kön­nen, dass im Innen­be­reich von Städ­ten und Gemein­den ein bestimm­ter Anteil an geför­der­ten Woh­nun­gen ent­ste­hen muss“, erläu­tert Micha­el Schro­di.

„Um das Neben­ein­an­der von Woh­nen und land­wirt­schaft­li­chen Betrie­ben und gewerb­li­cher Nut­zung in Dör­fern zu erleich­tern, füh­ren wir außer­dem für länd­li­che Räu­me mit dem 'Dörf­li­chen Wohn­ge­biet' eine neue Gebiets­ka­te­go­rie zur Stär­kung der Dorf­ker­ne ein.“

Neben der Schaf­fung von Wohn­raum nimmt das Gesetz auch den Erhalt bezahl­ba­rer Miet­woh­nun­gen und den Schutz von Mie­te­rin­nen und Mie­tern in den Blick. Ein zen­tra­les Pro­blem in Gebie­ten mit ange­spann­tem Woh­nungs­markt besteht in zuneh­men­den Umwand­lun­gen von Miets­häu­sern in ein­zel­ne Ein­hei­ten mit Eigen­tums­woh­nun­gen, die dann gewinn­brin­gen ver­kauft und Mie­te­rin­nen und Mie­ter wegen Eigen­be­darfs gekün­digt wer­den. „So geht preis­wer­ter Miet­raum ver­lo­ren und ange­stamm­te Mie­te­rin­nen und Mie­ter wer­den ver­drängt. Wir haben gegen den mas­si­ven Wider­stand von CDU/CSU nun ein Umwand­lungs­ver­bot durch­ge­setzt, damit die­ses Geschäfts­mo­dell gestoppt wird“, zeigt sich Schro­di zufrie­den.

Lan­ge umstrit­ten war auch die Aus­wei­tung des Bau­ge­bots in ange­spann­ten Woh­nungs­märk­ten, mit dem Kom­mu­nen Eigentümer*innen zum Woh­nungs­bau auf brach­lie­gen­den Flä­chen ver­pflich­ten oder die Flä­chen selbst zu die­sem Zweck über­neh­men kön­nen. Schro­di: „Es kann nicht sein, dass Grund­stü­cke brach lie­gen blei­ben, weil mit hohen Boden­prei­sen spe­ku­liert wird. Das Bau­ge­bot hilft gera­de inner­orts bebau­ba­re Grund­stü­cke für den Woh­nungs­bau ver­füg­bar zu machen. Das ist nicht nur im Sin­ne einer sozia­len Woh­nungs­po­li­tik, son­dern auch des Natur­schut­zes: Jede Woh­nung im Innen­be­reich ent­las­tet den Außen­be­reich.“

Die­sem Ansin­nen ent­ge­gen steht aller­dings der eben­falls im Gesetz ent­hal­te­ne Para­graph 13b, der die Bau­land­mo­bi­li­sie­rung im Außen­be­reich erleich­tert. Schro­di, Mit­glied des Umwelt­aus­schus­ses, hat sich bis zuletzt gegen die­sen ein­ge­setzt: „Das Bau­en im Außen­be­reich zu erleich­tern war im Prin­zip das zen­tra­le, ja sogar das ein­zi­ge Anlie­gen der CDU/CSU in die­sem Geset­zes­vor­ha­ben. Wir konn­ten aber durch­set­zen, dass der § 13b bis Ende 2022 begrenzt wird. Und wir haben den Kom­mu­nen mit den Ver­bes­se­run­gen beim Bau­ge­bot und Erleich­te­run­gen für Nach­ver­dich­tun­gen Instru­men­te an die Hand gege­ben, damit sie bei der Schaf­fung von Wohn­raum nicht unnö­tig auf Flä­chen im Außen­be­reich zurück­grei­fen müs­sen.“