Bundesverwaltungsgericht erlaubt Dieselfahrverbote

Bundesverwaltungsgericht erlaubt Dieselfahrverbote

Das Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richt hat über die Mög­lich­keit für Die­sel­fahr­ver­bo­te geur­teilt und die­se ermög­licht. Dies bedeu­tet zunächst, dass die Kom­mu­nen Fahr­ver­bo­te bei Nicht­ein­hal­tung der Luft­rein­heits­plä­ne in ihren Maß­nah­men­ka­ta­log mit­ein­be­zie­hen müs­sen. Mit der Ent­schei­dung geht jedoch kein sofor­ti­ges Fahr­ver­bot ein­her.

Die Posi­ti­on der SPD bleibt klar: Wir wol­len wei­ter­hin Fahr­ver­bo­te ver­mei­den. Denn wir sind der Mei­nung, dass die Ver­kehrs­wen­de nicht zu Las­ten der Ver­brau­cher erreicht wer­den darf. Die Umwelt­mi­nis­te­rin Bab­a­ra Hendricks sieht daher eine zen­tra­le Auf­ga­be dar­in, die Auto­her­stel­ler in die Ver­ant­wor­tung zu zie­hen. Dazu gehört – wo tech­nisch mög­lich und wirt­schaft­lich sinn­voll - die not­wen­di­ge und mög­li­che Hard- und Soft­ware­nach­rüs­tung der Die­sel­fahr­zeu­ge durch die Her­stel­ler. Nicht erwünscht und für vie­le Käu­fer von Autos mit Die­sel­mo­to­ren auch finan­zi­ell nicht dar­stell­bar ist ein Aus­tausch des Die­sel­fuhr­parks durch Autos mit neu­en Ben­zin­mo­to­ren. Deren Fein­staub­be­las­tung ist weit­aus höher als beim Die­sel­mo­tor und wird die aktu­ell neu fest­zu­le­gen­den Grenz­wer­te eben­falls über­schrei­ten.