Persönliche Erklärung zur Reform vom §219a - Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche

Persönliche Erklärung zur Reform vom §219a - Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche

Am 21. Febru­ar stimm­te der Bun­des­tag für den von der Gro­ßen Koali­ti­on beschlos­se­nen Kom­pro­miss zu § 219a, des Wer­be­ver­bots für Schwan­ger­schafts­ab­brü­che. Wie eini­gen ande­ren Abge­ord­ne­ten der SPD geht auch mir die­ser Kom­pro­miss nicht weit genug. Obwohl ich krank­heits­be­dingt nicht an der Abstim­mung teil­neh­men konn­te, schlie­ße ich mich fol­gen­der per­sön­li­cher Erklä­rung die­ser Abge­ord­ne­ten an:

Im Dezem­ber 2017 hat die SPD-Bun­des­tags­frak­ti­on einen Geset­zes­ent­wurf beschlos­sen, der die kom­plet­te Strei­chung des § 219a zum Ziel hat­te. Dabei stand für uns das Selbst­be­stim­mungs­recht der Frau­en im Mit­tel­punkt. Die­ser Para­graph ist Aus­druck eines Miss­trau­ens gegen­über Frau­en und der selbst­be­stimm­ten Ent­schei­dung über ihren Kör­per. Auch in der gesell­schaft­li­chen Debat­te, die wir in letz­ter Zeit erle­ben durf­ten, wird immer wie­der ein Frau­en­bild der Bevor­mun­dung deut­lich – ein Frau­en­bild, das wir als Sozi­al­de­mo­kra­tin­nen und Sozi­al­de­mo­kra­ten ableh­nen. Die­se Hal­tung brin­gen wir durch unse­re fort­schritt­li­che Gleich­stel­lungs­po­li­tik auf allen Ebe­nen zum Aus­druck.

Mit die­ser Hal­tung hat der SPD-Par­tei­vor­stand im April 2018 nach den Bera­tun­gen auf dem Bun­des­par­tei­tag in Wies­ba­den einen Beschluss ver­fasst: „Wir als Bun­des­tags­frak­ti­on und als sozi­al­de­mo­kra­ti­sche Mit­glie­der der Bun­des­re­gie­rung sind dazu auf­ge­for­dert, die erfor­der­li­chen Maß­nah­men umge­hend zu ergrei­fen. Es müs­sen mög­lichst schnell gesetz­li­che Ände­run­gen ver­ab­schie­det wer­den, auf deren Grund­la­ge Ärz­tin­nen und Ärz­te objek­tiv und straf­frei über Schwan­ger­schafts­ab­brü­che infor­mie­ren kön­nen. Dabei muss das Infor­ma­ti­ons­recht für schwan­ge­re Frau­en gewähr­leis­tet sein.“ An die­sen bei­den Kri­te­ri­en mes­sen wir die­sen Kom­pro­miss.

Der Kom­pro­miss ist ein Schritt in die rich­ti­ge Rich­tung. Aus unse­rer Sicht geht die­ser nicht weit genug. Des­halb wer­den wir uns auch wei­ter­hin dafür enga­gie­ren, dass es eine ech­te Infor­ma­ti­ons- und Auf­klä­rungs­frei­heit für Ärz­tin­nen und Ärz­te und Betrof­fe­ne gibt. Für uns steht fest, der § 219a gehört abge­schafft. Mit der Frak­ti­on der CDU/CSU war dies nicht mög­lich. Also bestand die Auf­ga­be dar­in, prag­ma­ti­sche Lösun­gen zu fin­den.

Das beschlos­se­ne Gesetz ermög­licht Ärz­tin­nen und Ärz­ten die rechts­si­che­re Infor­ma­ti­on, dass sie Schwan­ger­schafts­ab­brü­che vor­neh­men. Das schafft eine objek­ti­ve und straf­freie Infor­ma­ti­on auf den Inter­net­sei­ten von Ärz­tin­nen und Ärz­ten. Die Bun­des­ärz­te­kam­mer wird eine zen­tra­le Lis­te mit Ärz­tin­nen und Ärz­ten, Kran­ken­häu­sern und Ein­rich­tun­gen füh­ren. Die Lis­te soll monat­lich aktua­li­siert und ver­schie­de­nen Stel­len zur Ver­fü­gung gestellt wer­den. Auch Ärz­tin­nen und Ärz­te kön­nen auf die­se Infor­ma­tio­nen ver­wei­sen. Sie dür­fen dar­über hin­aus auf ihrer Home­page auch über die Metho­den infor­mie­ren, indem sie die ent­spre­chen­de Sei­te der Bun­des­zen­tra­le für gesund­heit­li­che Auf­klä­rung zitie­ren oder auf die­se ver­lin­ken.

In Zukunft wer­den Frau­en leich­ter erfah­ren kön­nen, wel­che Ärz­tin­nen und Ärz­te Schwan­ger­schafts­ab­brü­che durch­füh­ren. Die Bun­des­zen­tra­le für gesund­heit­li­che Auf­klä­rung ver­öf­fent­licht die jeweils aktu­el­le Lis­te der Bun­des­ärz­te­kam­mer und wei­te­re Infor­ma­tio­nen zur

Durch­füh­rung von Schwan­ger­schafts­ab­brü­chen. Der bun­des­wei­te zen­tra­le Not­ruf „Schwan­ge­re in Not“ erteilt eben­falls rund um die Uhr und in 18 Spra­chen Aus­kunft. Das Infor­ma­ti­ons­recht der Frau­en wird dadurch ver­bes­sert.

Vie­les wur­de noch nicht erreicht. Wir hät­ten uns gewünscht, dass die Ärz­tin­nen und Ärz­te im Rah­men ihrer Berufs­ord­nung indi­vi­du­ell ent­schei­den kön­nen, in wel­chem Umfang und mit wel­cher Wort­wahl sie auf ihrer Inter­net­sei­te über Schwan­ger­schafts­ab­brü­che infor­mie­ren.

In der gesell­schaft­li­chen Debat­te muss die Stig­ma­ti­sie­rung von Schwan­ger­schafts­ab­brü­chen been­det wer­den und die Kri­mi­na­li­sie­rung von Ärz­tin­nen und Ärz­ten sowie die Ver­un­glimp­fung ihrer Arbeit auf­hö­ren. Denn wir möch­ten, dass alle Men­schen dis­kri­mi­nie­rungs­frei, ohne Bevor­mun­dung und unab­hän­gig von ihrer sozia­len oder öko­no­mi­schen Situa­ti­on, über ihre Fami­li­en­pla­nung und ihr Sexu­al­le­ben ent­schei­den kön­nen.

Wir tra­gen die­sen Kom­pro­miss mit, in der Hoff­nung wei­ter­zu­kom­men auf dem Weg zu einer kom­plet­ten Strei­chung des § 219a und somit zur Stär­kung des Selbst­be­stim­mungs­rechts von Frau­en in unse­rer Gesell­schaft bei­zu­tra­gen!