Mietpreisbremse: CSU muss schnell für Mieterschutz sorgen

Mietpreisbremse: CSU muss schnell für Mieterschutz sorgen

Die SPD for­dert von der Baye­ri­schen Staats­re­gie­rung eine sofor­ti­ge Nach­bes­se­rung bei der Miet­preis­brem­se. Nach einem Urteil des Amts­ge­richts Mün­chen vom 21. Juni 2017 gilt die Miet­preis­brem­se in Bay­ern nicht, da die Begrün­dung in der ent­spre­chen­den Lan­des­ver­ord­nung unzu­rei­chend und die Ver­ord­nung damit ins­ge­samt nich­tig sei. Micha­el Schro­di, Vor­sit­zen­der der SPD im Bun­des­wahl­kreis Dachau/Fürstenfeldbruck und Bun­des­tags­kan­di­dat zeigt sich ver­är­gert: „Die CSU hat sich von Anfang an gegen einen wirk­sa­men Mie­ter­schutz gewehrt. Die baye­ri­sche Lan­des­ver­ord­nung ist nach einer münd­li­chen Fest­stel­lung juris­tisch unzu­läng­lich aus­ge­ar­bei­tet. Auch wenn das Ver­fah­ren in die nächs­te Instanz geht, muss die CSU-Staats­re­gie­rung sofort nach­bes­sern. Die Mie­te­rin­nen und Mie­ter hier in den Land­krei­sen Dach­au und Fürs­ten­feld­bruck brau­chen Rechts­si­cher­heit. Das ist der Frei­staat ihnen ein­fach schul­dig.“

Micha­el Schro­di befürch­tet, dass die CSU dar­an kein Inter­es­se haben könn­ten. Er betont: „Wir kön­nen nicht ein­fach abwar­ten, bis das Ver­fah­ren durch alle Instan­zen gegan­gen ist – das kann Jah­re dau­ern. Im Inter­es­se der Betrof­fe­nen muss die Staats­re­gie­rung jetzt sofort die Ver­ord­nung nach­bes­sern – in jedem Fall noch vor der Som­mer­pau­se. Wir befürch­ten aber das Schlimms­te, da die neu­en uni­ons­ge­führ­ten Regie­run­gen in Nord­rhein-West­fa­len und Schles­wig-Hol­stein die Miet­preis­brem­se im Koali­ti­ons­ver­trag schon gestri­chen haben."

Zur Erläu­te­rung: Auch wenn die Miet­preis­brem­se – bei Neu­ver­mie­tung darf die Mie­te nicht mehr als zehn Pro­zent über der orts­üb­li­chen Mie­te nach Miet­spie­gel lie­gen – ein Bun­des­ge­setz ist, braucht es zur Anwen­dung eine ent­spre­chen­de Ver­ord­nung der jewei­li­gen Bun­des­län­der. Dort muss genau dar­ge­legt wer­den, war­um in der jewei­li­gen Kom­mu­ne der „Woh­nungs­markt ange­spannt“ ist. Das Münch­ner Amts­ge­richt ver­tritt nun offen­bar die Auf­fas­sung, dass in der baye­ri­schen Lan­des­ver­ord­nung der Staats­re­gie­rung die­se Dar­le­gung nur unzu­rei­chend ent­hal­ten ist.