Entscheidung oder Widerspruch? Die Debatte um die beste Lösung bei der Organspende

Entscheidung oder Widerspruch? Die Debatte um die beste Lösung bei der Organspende

Der am 31. Okto­ber im Kabi­nett ver­ab­schie­de­te Gesetz­ent­wurf für bes­se­re Zusam­men­ar­beit und bes­se­re Struk­tu­ren bei der Organ­spen­de (GZSO) legt den Fokus auf eine Ver­bes­se­rung der struk­tu­rel­len und finan­zi­el­len Vor­aus­set­zun­gen in den Ent­nah­me­kran­ken­häu­sern. Die­se wer­den als wesent­li­cher Grund für die nied­ri­ge Zahl der Organ­spen­den ange­führt. Dazu gehört zum Bei­spiel eine Frei­stel­lungs­re­ge­lung für Trans­plan­ta­ti­ons­be­auf­trag­te. Außer­dem sol­len Leis­tun­gen, die mit der Organ­ent­nah­me im Zusam­men­hang ste­hen, bes­ser ver­gü­tet wer­den. Der Gesetz­ent­wurf und die dort ent­hal­te­nen Ände­run­gen haben bis­her eine sehr posi­ti­ve Reso­nanz erzeugt, unter ande­rem auch bei den Oppo­si­ti­ons­par­tei­en, der Bun­des­ärz­te­kam­mer und Deut­sche Stif­tung Organ­trans­plan­ta­ti­on (DSO).

Der Gesetz­ent­wurf beinhal­tet kei­ne Ände­rung der Ent­schei­dungs­re­ge­lung zur Organ­spen­de. Trotz­dem hat Bun­des­ge­sund­heits­mi­nis­ter Spahn im Sep­tem­ber die Debat­te um die mög­li­che Ein­füh­rung einer soge­nann­ten Wider­spruchs­lö­sung ange­sto­ßen. Die­se ethi­sche Debat­te wol­len wir aber bewusst los­ge­löst von den oben genann­ten struk­tu­rel­len und finan­zi­el­len Ände­run­gen füh­ren. Bis­her gibt es dazu noch kei­nen Gesetz­ent­wurf. Die Debat­te wird nicht an Frak­tio­nen gebun­den sein und es wird dazu bereits an inter­frak­tio­nel­len Anträ­gen gear­bei­tet.

Wor­um geht es? In Deutsch­land gilt seit dem 01. Novem­ber 2012 die soge­nann­te Ent­schei­dungs­lö­sung, d.h. alle Men­schen sol­len zu Leb­zei­ten ent­schei­den, ob sie einer Organ­spen­de nach dem soge­nann­ten Hirn­tod zustim­men oder nicht. Damit sie eine infor­mier­te und unab­hän­gi­ge Ent­schei­dung tref­fen kön­nen, infor­mie­ren die Kran­ken­kas­sen ihre Ver­si­cher­ten regel­mä­ßig über die­ses The­ma.

Die Ent­schei­dung für oder gegen eine Organ­spen­de ist frei­wil­lig. Sie wird nur auf dem Organ­spen­de­aus­weis oder in einer Pati­en­ten­ver­fü­gung fest­ge­hal­ten, nicht aber von den Kran­ken­kas­sen oder einer zen­tra­len Stel­le erfasst. Wenn jemand kei­ne Ent­schei­dung für oder gegen Organ­spen­de getrof­fen hat, wer­den die Ange­hö­ri­gen nach dem mut­maß­li­chen Wil­len der ver­stor­be­nen Per­son gefragt.

In einer gan­zen Rei­he von euro­päi­schen Län­dern gibt es statt einer Zustim­mungs- oder Ent­schei­dungs­lö­sung die soge­nann­te Wider­spruchs­lö­sung oder erwei­ter­te Wider­spruchs­lö­sung. Hier gilt: Hat eine Per­son zu Leb­zei­ten der Organ­spen­de nicht aus­drück­lich wider­spro­chen, kön­nen nach dem Tod Orga­ne zur Trans­plan­ta­ti­on ent­nom­men wer­den. Bei der erwei­ter­ten Wider­spruchs­lö­sung haben die Ange­hö­ri­gen das Recht, der Organ­ent­nah­me zu wider­spre­chen, wenn kei­ne Ent­schei­dung der ver­stor­be­nen Per­son vor­liegt.

In einer ers­ten Ori­en­tie­rungs­de­bat­te am 28. Novem­ber 2018 haben wir im Bun­des­tag dar­über dis­ku­tiert, ob die Ein­füh­rung einer (erwei­ter­ten) Wider­spruchs­lö­sung in Deutsch­land denk­bar und sinn­voll wäre.

Was spricht dafür? Was spricht dage­gen? Die­je­ni­gen, die die Wider­spruchs­lö­sung befür­wor­ten, füh­ren an, dass die­se Lösung Rechts­klar­heit schaf­fen wür­de, da Zustim­mung oder Wider­spruch klar in einer Daten­bank nach­voll­zieh­bar wären. Die Lösung bedeu­te kei­nes­falls einen Zwang zur Organ­spen­de, son­dern wah­re das Selbst­be­stim­mungs­recht, för­de­re aber die Aus­ein­an­der­set­zung mit dem The­ma. Zudem könn­ten Ange­hö­ri­ge ent­las­tet wer­den, da sie nur noch befragt wer­den müss­ten, wenn weder Zustim­mung noch Wider­spruch vor­lie­gen. Geg­ner der Wider­spruchs­lö­sung dage­gen sehen in die­ser Lösung einen Ein­griff in das Selbst­be­stim­mungs­recht. Eine har­te Wider­spruchs­lö­sung, ohne das Ein­be­zie­hen von Ange­hö­ri­gen, könn­te sogar ein Ver­fas­sungs­ver­stoß sein, da Schwei­gen oder Ent­hal­tung juris­tisch nicht als Zustim­mung gewer­tet wer­den kön­nen. Eine Spen­de set­ze Frei­wil­lig­keit vor­aus. Dazu kommt, dass es kei­ne Stu­die gibt, die bis­her belegt, dass die Zahl der Organ­spen­den nach Ein­füh­rung der Wider­spruchs­lö­sung in ande­ren Staa­ten gestie­gen ist.

In der Ori­en­tie­rungs­de­bat­te haben sich dar­über hin­aus eini­ge Abge­ord­ne­te für eine ver­bind­li­che Ent­schei­dungs­lö­sung als Alter­na­ti­ve aus­ge­spro­chen. So könn­te zum Bei­spiel im Zusam­men­hang mit der Aus­stel­lung von Aus­weis­do­ku­men­ten die Ein­stel­lung zur Organ­spen­de abge­fragt wer­den.

Wie ste­he ich dazu? Ich habe bis­her den Ein­druck gewon­nen, dass die­se schwie­ri­ge Debat­te über die Wider­spruchs­lö­sung sehr ernst­haft und lösungs­ori­en­tiert geführt wird. Wir brau­chen eine Lösung, die die Aus­ein­an­der­set­zung mit dem The­ma Organ­spen­de in der Bevöl­ke­rung beför­dert und zu einer höhe­ren Anzahl an Organ­spen­den führt. Dar­über hin­aus hal­te ich es für wich­tig, dass eine Rege­lung gefun­den wird, die Rechts­klar­heit schafft. Klar ist aber auch, dass die Ent­schei­dung für eine (ver­pflich­ten­de) Ent­schei­dungs­lö­sung oder eine (erwei­ter­te) Wider­spruchs­lö­sung allei­ne das Pro­blem der nied­ri­gen Organ­spen­de­zah­len nicht lösen kann. Wir haben es zum einen mit struk­tu­rel­len und finan­zi­el­len Män­geln zu tun, die der vor­lie­gen­de Gesetz­ent­wurf angeht. Zum ande­ren aber spie­len man­geln­de Infor­ma­tio­nen, Trans­pa­renz und Ver­trau­en in das Sys­tem eine gro­ße Rol­le. Die Men­schen müs­sen dem Sys­tem ver­trau­en und eine bewuss­te, infor­mier­te Ent­schei­dung für oder gegen die Organ­spen­de tref­fen kön­nen. Es darf dabei auch kei­nen Zwang oder mora­li­schen Druck geben: ‚Nein‘ zu sagen muss genau­so ver­tret­bar sein wie ‚Ja‘.

Ich wer­de die Dis­kus­si­on um die Fra­ge des Zustim­mungs­ver­fah­rens zur Organ­spen­de wei­ter­hin genau ver­fol­gen und alle Infor­ma­tio­nen in mei­nen per­sön­li­chen Mei­nungs­bil­dungs­pro­zess ein­be­zie­hen.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen zum The­ma Organ­spen­de fin­den Sie auf der Sei­te der Bun­des­zen­tra­le für gesund­heit­li­che Auf­klä­rung