Corona-Soforthilfeprogramm für Soloselbständige, Angehörige der Freien Berufe und kleine Unternehmen

Corona-Soforthilfeprogramm für Soloselbständige, Angehörige der Freien Berufe und kleine Unternehmen

Zur Umset­zung des Coro­na-Sofort­hil­fe­pro­gramms durch die Baye­ri­sche Staats­re­gie­rung habe ich erklärt: Wir brau­chen eine gemein­sa­me, soli­da­ri­sche Kraft­an­stren­gung, um die­se Kri­se zu bewäl­ti­gen. Der Frei­staat Bay­ern darf sich nicht als Ret­ter insze­nie­ren und sich gleich­zei­tig zu Las­ten des Bun­des einen schlan­ken Fuß machen.

Noch in der gemein­sa­men Pres­se­er­klä­rung des Finanz­mi­nis­ters Olaf Scholz, des Wirt­schafts­mi­nis­ters Peter Alt­mai­er und des baye­ri­schen Wirt­schafts­mi­nis­te­ri­ums ver­kün­de­te Hubert Aiwan­ger: „Bay­ern hat deutsch­land­weit das ers­te Sofort­hil­fe­pro­gramm auf den Weg gebracht. Es ist gut, dass der Bund uns nun gefolgt ist und wir die Pro­gram­me im Sin­ne der Fir­men ver­zahnt haben.“

Tat­sa­che ist: Das von der baye­ri­schen Staats­re­gie­rung auf­ge­setz­te Pro­gramm war für die meis­ten Antrag­stel­ler aus dem Bereich der Solo­selb­stän­di­gen, Frei­be­ruf­ler und klei­nen Unter­neh­men völ­lig unbrauch­bar, weil es den voll­stän­di­gen Rück­griff auf vor­han­de­ne pri­va­te Liqui­di­täts­re­ser­ven vor­aus­ge­setzt hat.

Erst durch die Ver­ein­ba­rung mit dem Bund vom ver­gan­ge­nen Wochen­en­de kann in Bay­ern wirk­lich gehol­fen wer­den. Denn das Bun­des­pro­gramm setzt ledig­lich vor­aus, dass die lau­fen­den Betriebs­aus­ga­ben Coro­na-bedingt nicht mehr aus den lau­fen­den Ein­nah­men bestrit­ten wer­den kön­nen. Ein Rück­griff auf vor­han­de­ne Liqui­di­tät wird expli­zit nicht ver­langt. Im Ergeb­nis bekom­men vie­le Antrag­stel­ler in Bay­ern nun Geld, weil sich der Bund durch­ge­setzt hat, wäh­rend der Frei­staat Bay­ern, der für sich auch in den letz­ten Tagen in Anspruch nahm, beson­ders leis­tungs­stark zu sein,  sich einen schlan­ken Fuß machen woll­te und ein Pro­gramm auf­ge­setzt hat, das vie­len nicht gehol­fen hät­te.

Auch die zur Ver­fü­gung ste­hen­den Beträ­ge sind jetzt höher, weil sie der Bund kom­plett über­nimmt: Wäh­rend es in Bay­ern bei bis zu 5 Beschäf­tig­ten maxi­mal 5.000 Euro Sofort­hil­fe geben soll­te, stellt der Bund jetzt bis zu 9.000 Euro bereit. Bei bis zu 10 Beschäf­tig­ten hät­te es in Bay­ern nur 7.500 Euro gege­ben, vom Bund sind es jetzt bis zu 15.000 Euro. Das heißt: Nur weil der Bund die Sofort­hil­fe für Solo­un­ter­neh­mer, Frei­be­ruf­ler und Klein­un­ter­neh­men allei­ne schul­tert, kommt für die Mehr­heit der Betrof­fe­nen in Bay­ern auch wirk­lich etwas an.

Heu­te hat Minis­ter Aiwan­ger nun stolz ver­kün­det: "Bay­ern stockt die Sofort­hil­fen deut­lich auf und beschleu­nigt das Ver­fah­ren". Tat­säch­lich wer­den wohl ledig­lich die Mit­tel, die ursprüng­lich für die Solo­selb­stän­di­gen und Klein­un­ter­neh­men zur Ver­fü­gung stan­den und jetzt vom Bund über­nom­men wer­den, auf mitt­le­re und grö­ße­re Unter­neh­men umge­schich­tet. Der Frei­staat stellt kei­nen Cent mehr zur Ver­fü­gung.

Ges­tern gab es zu Recht einen gro­ßen media­len Auf­schrei, weil gro­ße Kon­zer­ne die soli­da­ri­schen Hil­fen zu Ihren Guns­ten nut­zen und ihre Miet­zah­lun­gen ein­stel­len wol­len. Wir benö­ti­gen eine gro­ße, gemein­sa­me und soli­da­ri­sche Kraft­an­stren­gung, um die­se Kri­se gut zu bewäl­ti­gen. Auch gro­ße, finanz­star­ke Bun­des­län­der wie Bay­ern dür­fen sich die­ser Soli­da­ri­tät nicht ent­zie­hen.