Chancenaufenthaltsrecht kommt!

Chancenaufenthaltsrecht kommt!

Wir geben lang­jäh­rig Gedul­de­ten eine ver­läss­li­che Per­spek­ti­ve. Die Dach­au­er Fami­lie E. hät­te blei­ben kön­nen.

Anläss­lich der ers­ten Lesung im Bun­des­tag zum neu­en Chan­cen­auf­ent­halts­recht erklärt Micha­el Schro­di, der SPD-Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­te für Dach­au und Fürs­ten­feld­bruck.

Ich begrü­ße den Gesetz­ent­wurf, der gut inte­grier­ten Men­schen end­lich eine Blei­be­per­spek­ti­ve und einen Weg aus den unsi­che­ren Ket­ten­dul­dun­gen eröff­net. Pro­fi­tie­ren wer­den von die­sem ein­jäh­ri­gen Auf­ent­halts­recht auf Pro­be nicht nur die bis zu 135.000 Betrof­fe­nen, die in Deutsch­land eine neue Hei­mat gefun­den haben, son­dern auch wir als Gesell­schaft. Die­se Men­schen sind Teil unse­rer Gemein­schaft gewor­den und vie­le leis­ten als Arbeit­neh­me­rin­nen und Arbeit­neh­mer seit Jah­ren einen wich­ti­gen Bei­trag. Sie ver­die­nen längst die Chan­ce auf ein dau­er­haf­tes Blei­be­recht.“

Das Chan­cen­auf­ent­halts­recht hat auch direk­te Bedeu­tung für die Regi­on, erläu­tert Micha­el Schro­di: „In mei­nem Wahl­kreis gab es in den ver­gan­ge­nen Jah­ren immer wie­der Abschie­bun­gen, die für Auf­se­hen und berech­tig­te Empö­rung gesorgt haben.“ Ein aktu­el­les Bei­spiel sei der Fall der Fami­lie E. aus dem Land­kreis Dach­au. „Fakt ist: Fami­lie E. hät­te unter das aktu­el­le Chan­cen­auf­ent­halts­recht fal­len kön­nen – wenn das Land­rats­amt Dach­au sie nicht im Juli 2022 in einer inhu­ma­nen Nacht­ak­ti­on abge­scho­ben hät­te“, erklärt der Abge­ord­ne­te für den Dach­au­er Wahl­kreis wei­ter.

Das neue Chan­cen­auf­ent­halts­recht rich­tet sich an Men­schen, die bis zum 1. Janu­ar 2022 seit fünf Jah­ren mit Dul­dung, Gestat­tung oder Auf­ent­halts­er­laub­nis in Deutsch­land leben. Sie erhal­ten ein Jahr Zeit, um die Vor­aus­set­zun­gen für ein regu­lä­res Blei­be­recht zu erfül­len. In dem schon seit Anfang Juli vor­lie­gen­den Gesetz­ent­wurf wur­den im Ver­gleich zur ers­ten Fas­sung bereits ver­schie­de­ne Ände­run­gen auf­ge­nom­men, wie von huma­ni­tä­ren Ver­bän­den ange­regt. So wer­den nun zum Bei­spiel auch Zei­ten der Dul­dung mit unge­klär­ter Iden­ti­tät („Dul­dung light“) ange­rech­net.

Bereits im Koali­ti­ons­ver­trag hat die Ampel-Regie­rung Ende Novem­ber 2021 die Eck­punk­te für das Chan­cen­auf­ent­halts­recht fest­ge­legt. Zahl­rei­che Bun­des­län­der haben dar­auf­hin in abge­wo­ge­nen Vor­griffs­re­ge­lun­gen Abschie­bun­gen für mög­li­che Betrof­fe­ne aus­ge­setzt.

Anders in Bay­ern und im Land­rats­amt Dach­au. Hier wur­de mit der Aus­stel­lung einer Grenz­über­tritts­be­schei­ni­gung die Mög­lich­keit geschaf­fen, Per­so­nen, die vom Chan­cen­auf­ent­halts­rechts pro­fi­tie­ren wür­den, schnell abzu­schie­ben. Wie ein­schlä­gi­ge Recht­spre­chung zeigt, ist der Sta­tus der Dul­dung aber wie­der­her­zu­stel­len, „wenn die Abschie­bung zwar mög­lich ist, die Aus­rei­se­pflicht des Aus­län­ders aber nicht ohne Ver­zö­ge­rung durch­ge­setzt wer­den kann.“ Im Fal­le der Fami­lie E. wur­de die Grenz­über­tritts­be­schei­ni­gung unge­wöhn­lich häu­fig auf ins­ge­samt über sie­ben Mona­te ver­län­gert. Das Ver­hal­ten des Land­rats­amts Dach­au ist auf­fäl­lig. „Unter­halb einer Dul­dung gibt es eigent­lich kei­nen Sta­tus. Die Fami­lie hät­te daher eigent­lich längst wie­der eine Dul­dung erhal­ten müs­sen“, betont Schro­di.

Dar­über hin­aus gehen die Ver­hand­lun­gen über den Gesetz­ent­wurf auch nach der ers­ten Lesung im Bun­des­tag wei­ter. Wel­che Vor­aus­set­zun­gen genau gel­ten wer­den und ob auch Per­so­nen die Chan­ce bekom­men, die tem­po­rär kei­ne Dul­dung haben, wird der­zeit im Gesetz­ge­bungs­ver­fah­ren geklärt. „Ich habe gegen­über dem Land­rats­amt des­halb mehr­mals dar­auf gedrängt, dass Abschie­bun­gen für Per­so­nen aus­ge­setzt wer­den, die unter das neue Gesetz fal­len könn­ten. Die Fami­lie E. hat zu die­ser Grup­pe gehört und hät­te nicht abge­scho­ben wer­den dür­fen. Der Land­rat hat statt­des­sen eigen­mäch­tig Fak­ten geschaf­fen und der Fami­lie offen­bar bewusst und gewollt ihre Chan­ce auf eine Blei­be­per­spek­ti­ve genom­men.“

Kri­tisch äußert sich Schro­di auch gegen­über der Baye­ri­schen Staats­re­gie­rung: „Mar­kus Söder und sei­ne CSU leh­nen das Chan­cen­auf­ent­halts­recht voll­stän­dig ab. Die CSU scheint vor der Land­tags­wahl auf einen inhu­ma­nen und zudem wirt­schaft­lich und gesell­schaft­lich fal­schen Anti-Migra­ti­ons­kurs zu set­zen. Dazu haben wir übri­gens noch kei­ne ein­zi­ge öffent­li­che Stel­lung­nah­me des Dach­au­er Land­rats für eine ver­nünf­ti­ge Inte­gra­ti­ons­po­li­tik ver­nom­men“, so Schro­di.

Neben sei­ner Unter­stüt­zung für das neue Gesetz will er sich wei­ter dafür ein­set­zen, dass Fami­lie E. zeit­nah nach Karls­feld zurück­keh­ren kann.