Bayerische Staatsregierung muss zur Aufklärung des Wirecard-Skandals beitragen

Bayerische Staatsregierung muss zur Aufklärung des Wirecard-Skandals beitragen

Zur Son­der­sit­zung des Finanz­aus­schus­ses des Deut­schen Bun­des­ta­ges am 31.08. und 01.09.2020 zur Auf­klä­rung des Wire­card-Skan­dals erklärt der finanz­po­li­ti­sche Spre­cher der baye­ri­schen Lan­des­grup­pe in der SPD-Bun­des­tags­frak­ti­on Micha­el Schro­di:

Die Baye­ri­sche Staats­re­gie­rung hat offen­bar kein Inter­es­se an einer fun­dier­ten Auf­klä­rung des Wire­card-Skan­dals. Es grenzt an eine Miss­ach­tung des Deut­schen Bun­des­ta­ges, wenn die Baye­ri­sche Staats­re­gie­rung kei­nen poli­tisch Ver­ant­wort­li­chen in die Son­der­sit­zung des Finanz­aus­schus­ses ent­sen­det, son­dern nur einen Minis­te­ri­al­di­rek­tor aus dem Baye­ri­schen Innen­mi­nis­te­ri­um. Ver­ständ­li­cher­wei­se konn­te der Minis­te­ri­al­be­am­te aus dem Innen­mi­nis­te­ri­um wenig dazu sagen, wel­che Rol­le die baye­ri­schen CSU-Wire­card-Lob­by­is­ten Gut­ten­berg und Frit­sche gegen­über der Baye­ri­schen Staats­re­gie­rung gespielt haben. Eben­so wenig konn­te der Beam­te des Innen­mi­nis­te­ri­ums etwas zur angeb­lich unent­gelt­li­chen und womög­lich ohne Aus­schrei­bung erfolg­ten Betei­li­gung der Wire­card AG an der Abwick­lung der Coro­na-Sofort­hil­fe durch ein ande­res Minis­te­ri­um, näm­lich das Baye­ri­sche Wirt­schafts­mi­nis­te­ri­um sagen.

Hier fin­den Sie Micha­el Schro­dis State­ment zur Son­der­sit­zung des Finanz­aus­schus­ses:
https://www.facebook.com/BayernSPDimBundestag/videos/340158607180148/

Auf weit­ge­hen­des Unver­ständ­nis stie­ßen im Aus­schuss zudem die Dar­le­gun­gen zur Zustän­dig­keit baye­ri­scher Behör­den zur Geld­wä­sche-Auf­sicht. Weder die Pres­se­mel­dun­gen der ver­gan­ge­nen Jah­re zu Merk­wür­dig­kei­ten bei Wire­card noch die Reform des Geld­wä­sche­ge­set­zes zum 01.01.2020 haben das baye­ri­sche Innen­mi­nis­te­ri­um oder die unter­ge­ord­ne­te Regie­rung von Nie­der­bay­ern zum Anlass genom­men, von sich aus Wire­card genau­er unter die Lupe zu neh­men. Selbst nach einer Mel­dung Anfang die­ses Jah­res aus dem Unter­neh­men selbst ging die Regie­rung von Nie­der­bay­ern zwar zunächst von ihrer Zustän­dig­keit aus, hat aber kon­kret nichts unter­nom­men. Noch am 27. Mai hat sich die Regie­rung von Nie­der­bay­ern für zustän­dig erklärt. Erst am Tag der Kon­kurs­an­mel­dung im Juni hat dann das Baye­ri­sche Innen­mi­nis­te­ri­um die hei­ße Kar­tof­fel von sich gewie­sen und auf Nicht­zu­stän­dig­keit plä­diert. Fest­zu­hal­ten bleibt: Geld­wä­sche Auf­sicht ist Län­der­sa­che und nur dann Auf­ga­be des Bun­des und der BaFin, wenn sie ihr aus­drück­lich zuge­wie­sen ist. Für die Wire­card Bank lag die Ban­ken­auf­sicht und damit auch die Geld­wä­sche-Auf­sicht bei der Bun­des­an­stalt für Finanz­dienst­leis­tungs­auf­sicht (BaFin), für die Wire­card AG und ihre Töch­ter aber bei der Baye­ri­schen Staats­re­gie­rung.

Am ärger­lichs­ten aber sind die gest­ri­gen Aus­sa­gen der Anti-Geld­wä­sche-Ein­heit Finan­cial Intel­li­gence Unit (FIU) beim Zoll, dass bereits seit 2019 Ver­dachts­mel­dun­gen zu merk­wür­di­gen Trans­ak­tio­nen von Wire­card-Vor­stän­den an das Lan­des­kri­mi­nal­amt Bay­ern wei­ter­ge­ge­ben wur­den, die dort oder bei der Staats­an­walt­schaft ver­san­det und nicht wei­ter­ver­folgt wor­den sind. Auch dazu wuss­te der Abtei­lungs­lei­ter aus dem baye­ri­schen Innen­mi­nis­te­ri­um nichts zu sagen.

Die Baye­ri­sche Staats­re­gie­rung muss offen legen, wel­che engen Kon­tak­te es zu Wire­card gab, wel­che Rol­le die CSU-Lob­by­is­ten Gut­ten­berg und Frit­sche in Bay­ern gespielt haben und war­um das baye­ri­sche Wirt­schafts­mi­nis­te­ri­um noch im Mai so eng mit Wire­card zusam­men­ge­ar­bei­tet hat. Eben­so muss die beharr­li­che Nicht­aus­übung der Geld­wä­sche­auf­sicht sowie das zöger­li­che Han­deln der baye­ri­schen Ermitt­lungs­be­hör­den trotz der Hin­wei­se aus der FIU auf­ge­klärt wer­den.