Anders als von Bildungsträgern sowie politischen Mandatsträgern befürchtet, ist bei der vorgeschlagenen Regelung keinerlei Einschränkung der bisherigen Steuerbefreiung vorgesehen. Bildungsleistungen sollen auch künftig - unabhängig von der Rechtsform des Anbieters - steuerfrei sein. Bildungsleistungen sollen - genau wie bisher - von der Umsatzsteuer befreit sein. Das gilt ausdrücklich auch für die Leistungen der Volkshochschulen und […]