
Der Parlamentarische Staatssekretär und SPD-Bundestagsabgeordnete für den Wahlkreis Fürstenfeldbruck Dachau, Michael Schrodi, begrüßt die zwischen SPD und CDU/CSU getroffene Einigung zum Wehrdienst.
„Es bleibt bei einer Freiwilligkeit, und zugleich werden wir der aktuellen Sicherheitslage gerecht“, sagt Schrodi. „Für uns war klar: Wenn wir über Wehrdienst reden, dann nicht über eine Rückkehr zu alten Strukturen, sondern über ein modernes Angebot, das Freiwilligkeit und Verantwortung verbindet. Wir wollen junge Menschen für eine sinnvolle Aufgabe gewinnen, nicht verpflichten. Ihnen wird ein faires Angebot gemacht: eine moderne Ausbildung, ein Gehalt von 2600 Euro brutto, mit zusätzlichen Anreizen wie etwa einem Führerscheinzuschuss.“
Die Änderung war nötig geworden, denn gegenüber der NATO hat Deutschland Fähigkeiten zugesagt, die rund 260 000 aktive Soldatinnen und Soldaten sowie etwa 200 000 Reservistinnen und Reservisten bis 2035 benötigen. Der erste Schritt ist nun die Wehrerfassung, damit die Bundeswehr im Verteidigungsfall weiß, auf wen sie zurückgreifen kann. Die Erfassung erfolgt zunächst über einen Fragebogen, der nach Motivation und Eignung fragt. Dieser wird ab dem kommenden Jahr an alle 18-Jährigen – Männer und Frauen – verschickt. Für Männer ist die Beantwortung verpflichtend. Mit Inkrafttreten des Gesetzes beginnt zudem die verpflichtende Musterung der ab dem 1. Januar 2008 geborenen Männer.
„Wichtig ist mir auch zu betonen, dass uns bei den Freiwilligendiensten ein riesiger Durchbruch gelungen ist: Wir möchten über 15 000 neue Stellen schaffen und damit erstmals mehr als 100 000 jungen Menschen jedes Jahr die Möglichkeit geben, sich im Rahmen eines Freiwilligendienstes gesellschaftlich einzubringen“, erklärt Schrodi. Dazu sollen ab dem kommenden Jahr 50 Millionen Euro, ab 2027 jährlich 80 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden.
Bedeutend bleibt die Rolle des Parlaments: Sollte sich zeigen, dass der personelle Bedarf der Bundeswehr nicht allein durch Freiwillige gedeckt werden kann, greift nur nach einem Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages eine verfassungsrechtlich abgesicherte Bedarfswehrpflicht. Einen Automatismus zur Aktivierung der Wehrpflicht wird es ausdrücklich nicht geben.
Der Gesetzgeber entscheidet über die Einsetzung einer Bedarfswehrpflicht, insbesondere wenn die verteidigungspolitische Lage oder die Personallage der Streitkräfte dies erforderlich macht. Sie dient der Schließung möglicher Lücken zwischen dem Bedarf der Streitkräfte und der tatsächlichen Zahl an Freiwilligen.
Übersteigt die Zahl der Wehrpflichtigen eines Jahrgangs den Bedarf, kann nach Anwendung der Wehrdienstausnahmen und aller anderen Maßnahmen als ultima ratio ein Zufallsverfahren zur Auswahl angewendet werden.
