Schrodi begrüßt Wehrdienst-Einigung

Schrodi begrüßt Wehrdienst-Einigung

Der Par­la­men­ta­ri­sche Staats­se­kre­tär und SPD-Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­te für den Wahl­kreis Fürs­ten­feld­bruck Dach­au, Micha­el Schro­di, begrüßt die zwi­schen SPD und CDU/CSU getrof­fe­ne Eini­gung zum Wehr­dienst.

„Es bleibt bei einer Frei­wil­lig­keit, und zugleich wer­den wir der aktu­el­len Sicher­heits­la­ge gerecht“, sagt Schro­di. „Für uns war klar: Wenn wir über Wehr­dienst reden, dann nicht über eine Rück­kehr zu alten Struk­tu­ren, son­dern über ein moder­nes Ange­bot, das Frei­wil­lig­keit und Ver­ant­wor­tung ver­bin­det. Wir wol­len jun­ge Men­schen für eine sinn­vol­le Auf­ga­be gewin­nen, nicht ver­pflich­ten. Ihnen wird ein fai­res Ange­bot gemacht: eine moder­ne Aus­bil­dung, ein Gehalt von 2600 Euro brut­to, mit zusätz­li­chen Anrei­zen wie etwa einem Füh­rer­schein­zu­schuss.“

Die Ände­rung war nötig gewor­den, denn gegen­über der NATO hat Deutsch­land Fähig­kei­ten zuge­sagt, die rund 260 000 akti­ve Sol­da­tin­nen und Sol­da­ten sowie etwa 200 000 Reser­vis­tin­nen und Reser­vis­ten bis 2035 benö­ti­gen. Der ers­te Schritt ist nun die Wehr­erfas­sung, damit die Bun­des­wehr im Ver­tei­di­gungs­fall weiß, auf wen sie zurück­grei­fen kann. Die Erfas­sung erfolgt zunächst über einen Fra­ge­bo­gen, der nach Moti­va­ti­on und Eig­nung fragt. Die­ser wird ab dem kom­men­den Jahr an alle 18-Jäh­ri­gen – Män­ner und Frau­en – ver­schickt. Für Män­ner ist die Beant­wor­tung ver­pflich­tend. Mit Inkraft­tre­ten des Geset­zes beginnt zudem die ver­pflich­ten­de Mus­te­rung der ab dem 1. Janu­ar 2008 gebo­re­nen Män­ner.

„Wich­tig ist mir auch zu beto­nen, dass uns bei den Frei­wil­li­gen­diens­ten ein rie­si­ger Durch­bruch gelun­gen ist: Wir möch­ten über 15 000 neue Stel­len schaf­fen und damit erst­mals mehr als 100 000 jun­gen Men­schen jedes Jahr die Mög­lich­keit geben, sich im Rah­men eines Frei­wil­li­gen­diens­tes gesell­schaft­lich ein­zu­brin­gen“, erklärt Schro­di. Dazu sol­len ab dem kom­men­den Jahr 50 Mil­lio­nen Euro, ab 2027 jähr­lich 80 Mil­lio­nen Euro zur Ver­fü­gung gestellt wer­den.

Bedeu­tend bleibt die Rol­le des Par­la­ments: Soll­te sich zei­gen, dass der per­so­nel­le Bedarf der Bun­des­wehr nicht allein durch Frei­wil­li­ge gedeckt wer­den kann, greift nur nach einem Geset­zes­be­schluss des Deut­schen Bun­des­ta­ges eine ver­fas­sungs­recht­lich abge­si­cher­te Bedarfs­wehr­pflicht. Einen Auto­ma­tis­mus zur Akti­vie­rung der Wehr­pflicht wird es aus­drück­lich nicht geben.

Der Gesetz­ge­ber ent­schei­det über die Ein­set­zung einer Bedarfs­wehr­pflicht, ins­be­son­de­re wenn die ver­tei­di­gungs­po­li­ti­sche Lage oder die Per­so­nal­la­ge der Streit­kräf­te dies erfor­der­lich macht. Sie dient der Schlie­ßung mög­li­cher Lücken zwi­schen dem Bedarf der Streit­kräf­te und der tat­säch­li­chen Zahl an Frei­wil­li­gen.

Über­steigt die Zahl der Wehr­pflich­ti­gen eines Jahr­gangs den Bedarf, kann nach Anwen­dung der Wehr­dienst­aus­nah­men und aller ande­ren Maß­nah­men als ulti­ma ratio ein Zufalls­ver­fah­ren zur Aus­wahl ange­wen­det wer­den.