Wohnen

Es wird für die Menschen in Oberbayern immer schwieriger, eine bezahlbare Wohnung zu finden. Dies gefährdet den inneren Frieden unserer Gesellschaft. Deshalb ist es dringend erforderlich, Maßnahmen für erschwinglichen Wohnraum zu ergreifen. Es bedarf unverzüglich Anstrengung der Kommunen, des Landes und eben auch des Bundes, damit die Kauf- und Mietpreise in den nächsten Jahren nicht noch weiter steigen.

Dass dies notwendig ist, belegen auch folgende Zahlen:

  • Nach den Zahlen des Planungsverbandes Äußerer Wirtschaftsraum München wird die Einwohnerzahl in der Region München bis 2035 um weitere 390.000 Menschen auf 3,3 Millionen Menschen steigern.
  • In den letzten zehn Jahren wurden im Durchschnitt aber in Dachau nur 664, in Fürstenfeldbruck lediglich 799 Wohnungseinheiten fertiggestellt.
  • Größtes Problem: Es fallen weitaus mehr Wohnungen aus der Sozialbindung als neue geförderte Wohnungen gebaut werde. Im Freistaat gab es deshalb 2018 nur noch 136.094 Sozialwohnungen, 1988 waren es noch 495.240!

Wir müssen daher den öffentlichen Wohnungsbau massiv fördern!

Ein Blick nach Wien lohnt: Dort leben 62 Prozent aller Einwohner in geförderten Wohnungen mit einer durchschnittlichen Bestandsmiete von 6,30 Euro. 220.000 dieser Wohnungen gehören der Stadt selbst. Für Deutschland und gerade unsere Region werden wir uns deshalb folgende Ziele setzen:

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  • Schon 2017 wurden auf Betreiben der SPD 1,6 Milliarden mehr für den öffentlichen Wohnungsbau bereitgestellt.
  • In dieser Legislaturperiode konnten wir erreichen, dass über 5 Mrd. Euro für die soziale Wohnraumförderung bereitgestellt werden und somit deutschlandweit über 100.000 zusätzliche Sozialwohnungen entstehen. Zudem wurden den Ländern und Kommunen 2018 mehr als 1 Mrd. Euro für den Städtebau zur Verfügung gestellt.
  • Das Bundesministerium der Finanzen wird zudem die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA), die die Aufgaben der Wohnungsfürsorge für Bundesbedienstete operativ wahrnimmt, beauftragen, auch selbst neue Wohnungen zu errichten.
  • Zur Erleichterung von Wohnungsneubau und Eigentumserwerb konnten wir die Wohnungsbauprämie attraktiver ausgestalten. So wurden auch genossenschaftliche und öffentliche Wohnungsbauunternehmen berechtigt, mehr staatliche Fördermittel in Anspruch zu nehmen.
  • Wir konnten durchsetzen, dass künftig Käufer*innen von Immobilien (Wohnung oder Einfamilienhaus) nur noch maximal die Hälfte der Maklerprovision übernehmen müssen, wenn sie den Makler nicht beauftragt haben.

Weiterhin werden wir uns dafür einsetzen, dass

  • der von Unternehmensverbänden und öffentlichen Unternehmen früher betriebenen Werkswohnungsbau wieder attraktiv wird, beispielsweise mit Hilfe von steuerlichen Anreizen.
  • die Gemeinnützigkeit im Wohnungsbau wiederbelegt wird: Von 1949 bis 1989 bauten die gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaften in der Bundesrepublik rund ein Viertel des gesamten Neubauaufkommens, insgesamt 4,8 Millionen Wohnungen, und das überwiegend im Sozialen Wohnungsbau. Die gemeinnützigen Unternehmen waren per Gesetz unter anderem verpflichtet, „Kleinwohnungen“ zu bauen und diese zu beschränkten Preisen zu vermieten. Im Gegenzug wurden die Unternehmen von der Körperschafts-, Gewerbe- und Vermögensteuer sowie von bestimmten Abgaben und Gebühren befreit. Jedes Wohnungsunternehmen, egal ob GmbH, AG oder Genossenschaft, ob öffentlich oder privat, konnte die Anerkennung als gemeinnützig beantragen. Wir wollen diese wichtige Säule des Wohnungsbaus wieder reaktivieren.

Eines der zentralen Hindernisse für den öffentlichen Wohnungsbau sind die geringen Wohnbauflächen. Folgende Maßnahmen konnten wir bereits umsetzen, um Flächen für den öffentlichen Wohnungsbau zu gewinnen:

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  • Mit der im Oktober im Bundestag beschlossenen Grundsteuerreform haben wir durchgesetzt, dass die Grundsteuer C wieder eingeführt wird. Sie dient als Instrument zur Mobilisierung von Bauland und zur Eindämmung der Bodenpreisspekulation. Mit der Grundsteuer C können ungenutzte innerörtliche Brachflächen höher besteuert werden als bebaute Grundstücke, um so einen Anreiz zu schaffen, bereits bestehendes Baurecht auch zu realisieren. Sie dient dazu, innerstädtische Brachflächen zu aktivieren und so den weiteren Flächenverbrauch einzudämmen. Die zusätzlichen Einnahmen für die Städte und Gemeinden können zudem gezielt für die Schaffung bezahlbaren Wohnraums eingesetzt werden.
  • Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA) sowie die Immobilien Freistaat Bayern (IMBI) haben attraktive Baulandflächen in ihrem Besitz. Das betrifft beispielsweise das Gelände, auf dem sich heute noch der Fliegerhorst Fürstenfeldbruck befindet.  Wir konnten 2018 durchsetzen, dass Kommunen von der BIMA eine Kaufermäßigung bekommen, wenn sie die Flächen für den Wohnungsbau erwerben und so für bezahlbaren Wohnraum sorgen.
  • Darüber hinaus gibt es noch weitere Möglichkeit, Flächen für erschwinglichen Wohnraum zu generieren. Wir unterstützen die Kommunen beispielsweise dabei, das Instrument „Sozialgerechte Bodennutzung“ (SoBoN) umzusetzen.

Alle Beiträge zum Thema Wohnen

→ Versprechen gehalten: Mehr Investitionen in Bildung und öffentlichen Wohnungsbau
→ Schrodi für Untersuchungsausschuss bezüglich Geldwäschevorwürfen bei GBW-Verkauf
→ SPD-Programmbeschluss für bezahlbaren Wohnraum & Kommission zur Bodenrechtsreform
→ Schrodis Positionen: Mehr bezahlbarer Wohnraum!
→ Mietpreisbremse: CSU muss schnell für Mieterschutz sorgen