Mietpreisbremse: CSU muss schnell für Mieterschutz sorgen

Die SPD fordert von der Bayerischen Staatsregierung eine sofortige Nachbesserung bei der Mietpreisbremse. Nach einem Urteil des Amtsgerichts München vom 21. Juni 2017 gilt die Mietpreisbremse in Bayern nicht, da die Begründung in der entsprechenden Landesverordnung unzureichend und die Verordnung damit insgesamt nichtig sei. Michael Schrodi, Vorsitzender der SPD im Bundeswahlkreis Dachau/Fürstenfeldbruck und Bundestagskandidat zeigt sich verärgert: „Die CSU hat sich von Anfang an gegen einen wirksamen Mieterschutz gewehrt. Die bayerische Landesverordnung ist nach einer mündlichen Feststellung juristisch unzulänglich ausgearbeitet. Auch wenn das Verfahren in die nächste Instanz geht, muss die CSU-Staatsregierung sofort nachbessern. Die Mieterinnen und Mieter hier in den Landkreisen Dachau und Fürstenfeldbruck brauchen Rechtssicherheit. Das ist der Freistaat ihnen einfach schuldig.“
Michael Schrodi befürchtet, dass die CSU daran kein Interesse haben könnten. Er betont: „Wir können nicht einfach abwarten, bis das Verfahren durch alle Instanzen gegangen ist – das kann Jahre dauern. Im Interesse der Betroffenen muss die Staatsregierung jetzt sofort die Verordnung nachbessern – in jedem Fall noch vor der Sommerpause. Wir befürchten aber das Schlimmste, da die neuen unionsgeführten Regierungen in Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein die Mietpreisbremse im Koalitionsvertrag schon gestrichen haben.“
Zur Erläuterung: Auch wenn die Mietpreisbremse – bei Neuvermietung darf die Miete nicht mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Miete nach Mietspiegel liegen – ein Bundesgesetz ist, braucht es zur Anwendung eine entsprechende Verordnung der jeweiligen Bundesländer. Dort muss genau dargelegt werden, warum in der jeweiligen Kommune der „Wohnungsmarkt angespannt“ ist. Das Münchner Amtsgericht vertritt nun offenbar die Auffassung, dass in der bayerischen Landesverordnung der Staatsregierung diese Darlegung nur unzureichend enthalten ist.