Investitionen

WIR BRAUCHEN EINEN INVESTITIONSPAKT 2040!

Zur Stärkung von notwendigen Zukunftsinvestitionen in Deutschland ist ein breit angelegter Investitionspakt nötig. Hiervon bin ich überzeugt und setze mich daher zusammen mit einigen Kolleginnen und Kollegen aus dem Finanzausschuss dafür ein, dass die Investitionen des Bundes regelmäßig und verlässlich von derzeit knapp 40 Milliarden Euro auf 60 Milliarden Euro jährlich steigern, so dass in den nächsten 20 Jahren alleine der Bund rund eine Billion Euro investieren wird.

Gleichzeitig wollen wir durch Steuer- und Abgabensenkungen für mittlere und geringe Einkommen die Binnenkonjunktur stärken. Anderseits steht für uns fest: Schwarze Null und Schuldenbremse sind kein finanzpolitisches Programm und kein eigenständiges Ziel. Sie sind vielmehr an vielen Stellen volkswirtschaftlich kontraproduktiv und ein Hemmnis für notwendige Investitionen.

Mit einem langfristig angelegten Programm wollen wir Planungssicherheit schaffen für die Bauwirtschaft und die öffentliche Verwaltung. Gleichzeitig investieren wir in die Zukunftsfähigkeit unserer Gesellschaft: in Kindergärten, Schulen und Universitäten, in Schiene, Straßen und Brücken, in bezahlbare Wohnungen und eine moderne Gesundheitsversorgung, in Klimaschutz und gute Internetversorgung, in technischen Fortschritt und innere und soziale Sicherheit.

Mit einem langfristig angelegten Programm wollen wir Planungssicherheit schaffen für die Bauwirtschaft und die öffentliche Verwaltung. Gleichzeitig investieren wir in die Zukunftsfähigkeit unserer Gesellschaft: in Kindergärten, Schulen und Universitäten, in Schiene, Straßen und Brücken, in bezahlbare Wohnungen und eine moderne Gesundheitsversorgung, in Klimaschutz und gute Internetversorgung, in technischen Fortschritt und innere und soziale Sicherheit.

In unserem „Antrag: Investitionspakt 2040! Investitionen anpacken, Wirtschaft und Wohlstand stärken, Finanzierung solidarisch und gerecht gestalten!“ fordern wir detailliert, wie wir uns die Investitionen vorstellen.

GRUNDGESETZÄNDERUNG ERMÖGLICHT INVESTITIONEN DES BUNDES IN BILDUNG, INFRASTRUKTUR UND WOHNEN

Mit dem im April 2019 in Kraft getretenen Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Art. 104b, 104c, 104d, 125c, 143e) haben wir die rechtlichen Möglichkeiten des Bundes erweitert, die Länder in bestimmten politisch wichtigen Investitionsbereichen mit Finanzhilfen zu unterstützen. Künftig kann der Bund in allen Kommunen Investitionen im Bildungsbereich tätigen und damit z. B. in Ganztagsschul- und Betreuungsangebote oder  die Digitalisierung im Bildungsbereich unterstützen.