Inves­ti­tio­nen

Wir brau­chen einen Inves­ti­ti­ons­pakt 2040

Zur Stär­kung von not­wen­di­gen Zukunfts­in­ves­ti­tio­nen in Deutsch­land ist ein breit ange­leg­ter Inves­ti­ti­ons­pakt nötig. Hier­von bin ich über­zeugt und set­ze mich daher zusam­men mit eini­gen Kol­le­gin­nen und Kol­le­gen aus dem Finanz­aus­schuss dafür ein, dass die Inves­ti­tio­nen des Bun­des regel­mä­ßig und ver­läss­lich von der­zeit knapp 40 Mil­li­ar­den Euro auf 60 Mil­li­ar­den Euro jähr­lich stei­gern, so dass in den nächs­ten 20 Jah­ren allei­ne der Bund rund eine Bil­li­on Euro inves­tie­ren wird.

Gleich­zei­tig wol­len wir durch Steu­er- und Abga­ben­sen­kun­gen für mitt­le­re und gerin­ge Ein­kom­men die Bin­nen­kon­junk­tur stär­ken. Ander­seits steht für uns fest: Schwar­ze Null und Schul­den­brem­se sind kein finanz­po­li­ti­sches Pro­gramm und kein eigen­stän­di­ges Ziel. Sie sind viel­mehr an vie­len Stel­len volks­wirt­schaft­lich kon­tra­pro­duk­tiv und ein Hemm­nis für not­wen­di­ge Inves­ti­tio­nen.

Mit einem lang­fris­tig ange­leg­ten Pro­gramm wol­len wir Pla­nungs­si­cher­heit schaf­fen für die Bau­wirt­schaft und die öffent­li­che Ver­wal­tung. Gleich­zei­tig inves­tie­ren wir in die Zukunfts­fä­hig­keit unse­rer Gesell­schaft: in Kin­der­gär­ten, Schu­len und Uni­ver­si­tä­ten, in Schie­ne, Stra­ßen und Brü­cken, in bezahl­ba­re Woh­nun­gen und eine moder­ne Gesund­heits­ver­sor­gung, in Kli­ma­schutz und gute Inter­net­ver­sor­gung, in tech­ni­schen Fort­schritt und inne­re und sozia­le Sicher­heit.

In unse­rem "Antrag: Inves­ti­ti­ons­pakt 2040! Inves­ti­tio­nen anpa­cken, Wirt­schaft und Wohl­stand stär­ken, Finan­zie­rung soli­da­risch und gerecht gestal­ten!" for­dern wir detail­liert, wie wir uns die Inves­ti­tio­nen vor­stel­len.

GRUNDGESETZÄNDERUNG ERMÖGLICHT INVESTITIONEN DES BUNDES IN BILDUNG, INFRASTRUKTUR UND WOHNEN

Mit dem im April 2019 in Kraft getre­te­nen Gesetz zur Ände­rung des Grund­ge­set­zes (Art. 104b, 104c, 104d, 125c, 143e) haben wir die recht­li­chen Mög­lich­kei­ten des Bun­des erwei­tert, die Län­der in bestimm­ten poli­tisch wich­ti­gen Inves­ti­ti­ons­be­rei­chen mit Finanz­hil­fen zu unter­stüt­zen. Künf­tig kann der Bund in allen Kom­mu­nen Inves­ti­tio­nen im Bil­dungs­be­reich täti­gen und damit z. B. in Ganz­tags­schul- und Betreu­ungs­an­ge­bo­te oder die Digi­ta­li­sie­rung im Bil­dungs­be­reich unter­stüt­zen.