
Musterantrag für die Einführung der Grundsteuer C
Bereits 2018 hat das Bundesverfassungsgericht eine gesetzliche Neuregelung der Grundsteuer gefordert. Diese hat die Große Koalition im Oktober 2019 auf den Weg gebracht. In Bayern aber wird die Umsetzung der Grundsteuer C von der Regierung blockiert.
Der Vorsitzende der SPD im Unterbezirk Fürstenfeldbruck Michael Schrodi fordert nun die Einführung der Grundsteuer C und hat dazu einen Musterantrag formuliert, der hier runtergeladen werden kann. Hier geht’s zur Presseinformation der SPD im Unterbezirk Fürstenfeldbruck.
Für eine faire, sozial gerechte und verfassungsfeste Grundsteuer!
Als Kommunalpolitiker weiß ich: Die Grundsteuer als bundesweite und wertabhängige Grundlage der Kommunalfinanzen muss erhalten bleiben!
Bei der Reform der Grundsteuer geht es um den Erhalt der drittwichtigsten Einnahmequelle der Kommunen – es geht also um die Finanzierung von Schulen, Kindergärten, den öffentlichen Nahverkehr (ÖPNV) und vieles mehr. Die AfD möchte diese Steuer ganz abschaffen, die FDP scheut den bürokratischen Aufwand einer gerechten Neuregelung und CDU/CSU bevorzugen ein Flächenmodell, das ungerecht ist und am Ende Mieterinnen und Mieter stärker belastet. Das ist mit der SPD nicht zu machen.
Wir wollen die Grundsteuer gerecht und aufkommensneutral erhalten und sind dabei schon auf einem guten Weg. CSU und FDP behaupten dennoch, das wertunabhängige Flächenmodell sei gerechter und würde Wohngrundstücke und Mieter besser stellen. Doch die Zahlen liegen vor, beide Modelle wurden gerechnet und das Ergebnis ist eindeutig:
Beim von der Union und FDP bevorzugten wertunabhängigen Modell würde Folgendes passieren: Das Grundstück eines Fußballprofis in München würde gleich bewertet wie ein gleich großes Grundstück im Coburger Land oder in Thüringen. Es käme zur höheren Belastung von Wohngrundstücken aber zur Entlastung von Geschäftsgrundstücken. In München hieße das: Google oder Siemens kommen günstiger weg, Wohngrundstücke verteuern sich. Das ist nicht gerecht und übrigens auch nicht verfassungskonform!
Beim wertabhängigen Modell der Bundesregierung, das wir unterstützen, würde Folgendes passieren: Die tatsächliche Wertentwicklung eines Grundstückes wäre widergespiegelt und es käme zu einer geringeren Belastung der Wohngrundstücke. Gleichzeitig würden die Werte bei Geschäftsgrundstücken und unbebauten Grundstücken steigen.
Was in der Diskussion um die Grundsteuerreform übrigens mit Blick auf die Mehrbelastung für Mieterinnen und Mieter nicht vergessen werden darf:
- Bei der jetzt anstehenden Grundsteuerreform geht es nur darum, dass die Grundstücke bundeseinheitlich und gerecht bewertet werden sollen. Die tatsächliche Höhe der Grundsteuer legen am Ende die Kommunen über den Hebesatz fest.
- Die Grundsteuerbelastung liegt derzeit bei ca. 18 Cent/qm. Die Grundsteuer ist und wird nicht der Mietpreistreiber sein.
- Wenn man die Mieterinnen und Mieter entlasten möchte, muss die Umlagefähigkeit der Grundsteuer aus der Betriebskostenverordnung gestrichen werden.
In meinem “Grundsatzpapier zur Grundsteuerreform” fasse ich alle Details zusammen.
In zwei Anhörungen des Finanzausschusses haben mir Experten jüngst bestätigt, dass ein wertunabhängiges Modell weder verfassungskonform noch gerecht ist: