Familienleistungen

WIR FINANZIEREN GESETZE FÜR STARKE FAMILIEN!

DAS FAMILIENENTLASTUNGSGESETZ

Mit dem 2018 im Bundestag verabschiedeten Familienentlastungsgesetz haben wir wichtige Erleichterungen für Familien in Deutschland geschafften und den aktuellen Existenzminimum- und Progressionsberichten Rechnung getragen:

  • Das Kindergeld wurde zum 1. Juli 2019 um 10 Euro pro Kind und Monat erhöht. Der Kinderfreibetrag wird 2019 und 2020 um jeweils 192 Euro und der Grundfreibetrag in 2019 um 168 Euro und 2020 um weitere 240 Euro angehoben.
  • Damit werden Familien entlastet und Steuererleichterungen für alle Einkommensteuerzahler auf den Weg gebracht. Die verfügbaren Einkommen von Familien werden um insgesamt fast 10 Milliarden Euro jährlich gestärkt.
  • Der Grundfreibetrag für Erwachsene wird erhöht. So stellen wir sicher, dass das Existenzminimum, also das, was jeder und jede zum Leben braucht, auch weiterhin steuerfrei bleibt.
  • Zusätzlich werden die heimlichen Steuermehreinnahmen aufgrund der sogenannten kalten Progression an die Steuerzahler zurückgegeben. Wir sorgen dafür, dass Lohnsteigerungen tatsächlich im Geldbeutel der Beschäftigten ankommen. Daher gleichen wir für 2019 und 2020 den Effekt der kalten Progression aus.

DAS STARKE-FAMILIEN-GESETZ

Mit diesem Gesetz schützen wir Familien mit kleinen und auch mittleren Einkommen wirksamer vor Armut und sichern das Existenzminimum jedes Kindes. Seit 1. Juli bzw. 1. August 2019 sind unter anderem folgende Neuerungen in Kraft:

  • Der Kinderzuschlag wurde erhöht und sichert nun zusammen mit dem Kindergeld und den gesondert gewährten Bildungs- und Teilhabeleistungen die Existenzgrundlage von Kindern aus Familien mit kleinen Einkommen.
  • Alleinerziehende haben mehr von der Leistung, denn Unterhalt und Unterhaltsvorschuss des Kindes werden nur noch teilweise angerechnet.
  • Der Betrag für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf steigt von 100 auf 150 Euro pro Schuljahr.
  • Der monatliche Betrag für soziale und kulturelle Aktivitäten steigt von 10 auf 15 Euro.
  • Das Essensgeld für das Mittagessen in Kita, Tagespflege, Hort oder Schule wird übernommen.
  • Die Kosten für ÖPNV-Fahrkarten für Schülerinnen und Schüler werden übernommen.
  • Die Kosten für Nachhilfe werden künftig auch dann übernommen, wenn die Versetzung des Kindes nicht gefährdet ist.

Die zweite Stufe des Starke-Familien-Gesetzes tritt zum 1. Januar 2020 in Kraft und weitet den Kreis der berechtigten Familien aus. Die obere Einkommensgrenze entfällt. Die Leistung läuft mit steigendem Einkommen langsam aus. Durch diese Maßnahmen fällt keine Familie mehr aus dem Kinderzuschlag heraus, wenn die Eltern nur etwas mehr verdienen und sie können von ihrem selbst erwirtschafteten Einkommen etwas mehr behalten. Wer mehr arbeitet, hat also mehr in der Tasche. Der Kinderzuschlag wird so gerechter.

DAS GUTE-KITA-GESETZ

Mit dem Gute-Kita-Gesetz unterstützen wir die Länder zudem bei der Verbesserung der Kita-Qualität. 5,5 Milliarden Euro stellt der Bund bereit, um die Kindertagesbetreuung in Deutschland weiterzuentwickeln. Die 16 Länder entscheiden selbst, welche konkreten Maßnahmen sie vor Ort ergreifen. Jede Familie muss sich gute Kinderbetreuung leisten können. Darum werden mit dem Gute-Kita-Gesetz seit dem 1. August 2019 neben Familien, die Sozialleistungen beziehen, auch Familien mit kleinem Einkommen von Kitabeiträgen befreit, wenn sie zum Beispiel Kinderzuschlag oder Wohngeld erhalten. 1,2 Millionen Kinder haben so einen Anspruch auf eine beitragsfreie Kitazeit.

Bei der Unterzeichnung des Vertrags des Gute-Kita-Gesetzes in Bayern mit SPD-Bundesfamilienministerin Franziska Giffey am 23. September 2019 war ich zusammen mit meiner Kollegin MdB Ulrike Bahr dabei:

v.l.n.r._Schrodi, Giffey, Bahr_(c) Michael Schrodi

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