Fami­li­en­leis­tun­gen

Wir finan­zie­ren Geset­ze für star­ke Fami­li­en

DAS FAMILIENENTLASTUNGSGESETZ

Mit dem 2018 im Bun­des­tag ver­ab­schie­de­ten Fami­li­en­ent­las­tungs­ge­setz haben wir wich­ti­ge Erleich­te­run­gen für Fami­li­en in Deutsch­land geschaf­fen und den aktu­el­len Exis­tenz­mi­ni­mum- und Pro­gres­si­ons­be­rich­ten Rech­nung getra­gen:

  • Das Kin­der­geld wur­de zum 1. Juli 2019 um 10 Euro pro Kind und Monat erhöht. Der Kin­der­frei­be­trag wird 2019 und 2020 um jeweils 192 Euro und der Grund­frei­be­trag in 2019 um 168 Euro und 2020 um wei­te­re 240 Euro ange­ho­ben.
  • Damit wer­den Fami­li­en ent­las­tet und Steu­er­erleich­te­run­gen für alle Ein­kom­men­steu­er­zah­ler auf den Weg gebracht. Die ver­füg­ba­ren Ein­kom­men von Fami­li­en wer­den um ins­ge­samt fast 10 Mil­li­ar­den Euro jähr­lich gestärkt.
  • Der Grund­frei­be­trag für Erwach­se­ne wird erhöht. So stel­len wir sicher, dass das Exis­tenz­mi­ni­mum, also das, was jeder und jede zum Leben braucht, auch wei­ter­hin steu­er­frei bleibt.
  • Zusätz­lich wer­den die heim­li­chen Steu­er­mehr­ein­nah­men auf­grund der soge­nann­ten kal­ten Pro­gres­si­on an die Steu­er­zah­ler zurück­ge­ge­ben. Wir sor­gen dafür, dass Lohn­stei­ge­run­gen tat­säch­lich im Geld­beu­tel der Beschäf­tig­ten ankom­men. Daher glei­chen wir für 2019 und 2020 den Effekt der kal­ten Pro­gres­si­on aus.

DAS STARKE-FAMILIEN-GESETZ

Mit die­sem Gesetz schüt­zen wir Fami­li­en mit klei­nen und auch mitt­le­ren Ein­kom­men wirk­sa­mer vor Armut und sichern das Exis­tenz­mi­ni­mum jedes Kin­des. Seit 1. Juli bzw. 1. August 2019 sind unter ande­rem fol­gen­de Neue­run­gen in Kraft:

  • Der Kin­der­zu­schlag wur­de erhöht und sichert nun zusam­men mit dem Kin­der­geld und den geson­dert gewähr­ten Bil­dungs- und Teil­ha­be­leis­tun­gen die Exis­tenz­grund­la­ge von Kin­dern aus Fami­li­en mit klei­nen Ein­kom­men.
  • Allein­er­zie­hen­de haben mehr von der Leis­tung, denn Unter­halt und Unter­halts­vor­schuss des Kin­des wer­den nur noch teil­wei­se ange­rech­net.
  • Der Betrag für die Aus­stat­tung mit per­sön­li­chem Schul­be­darf steigt von 100 auf 150 Euro pro Schul­jahr.
  • Der monat­li­che Betrag für sozia­le und kul­tu­rel­le Akti­vi­tä­ten steigt von 10 auf 15 Euro.
  • Das Essens­geld für das Mit­tag­essen in Kita, Tages­pfle­ge, Hort oder Schu­le wird über­nom­men.
  • Die Kos­ten für ÖPNV-Fahr­kar­ten für Schü­le­rin­nen und Schü­ler wer­den über­nom­men.
  • Die Kos­ten für Nach­hil­fe wer­den künf­tig auch dann über­nom­men, wenn die Ver­set­zung des Kin­des nicht gefähr­det ist.

Die zwei­te Stu­fe des Star­ke-Fami­li­en-Geset­zes tritt zum 1. Janu­ar 2020 in Kraft und wei­tet den Kreis der berech­tig­ten Fami­li­en aus. Die obe­re Ein­kom­mens­gren­ze ent­fällt. Die Leis­tung läuft mit stei­gen­dem Ein­kom­men lang­sam aus. Durch die­se Maß­nah­men fällt kei­ne Fami­lie mehr aus dem Kin­der­zu­schlag her­aus, wenn die Eltern nur etwas mehr ver­die­nen und sie kön­nen von ihrem selbst erwirt­schaf­te­ten Ein­kom­men etwas mehr behal­ten. Wer mehr arbei­tet, hat also mehr in der Tasche. Der Kin­der­zu­schlag wird so gerech­ter.

DAS GUTE-KITA-GESETZ

Mit dem Gute-Kita-Gesetz unter­stüt­zen wir die Län­der zudem bei der Ver­bes­se­rung der Kita-Qua­li­tät. 5,5 Mil­li­ar­den Euro stellt der Bund bereit, um die Kin­der­ta­ges­be­treu­ung in Deutsch­land wei­ter­zu­ent­wi­ckeln. Die 16 Län­der ent­schei­den selbst, wel­che kon­kre­ten Maß­nah­men sie vor Ort ergrei­fen. Jede Fami­lie muss sich gute Kin­der­be­treu­ung leis­ten kön­nen. Dar­um wer­den mit dem Gute-Kita-Gesetz seit dem 1. August 2019 neben Fami­li­en, die Sozi­al­leis­tun­gen bezie­hen, auch Fami­li­en mit klei­nem Ein­kom­men von Kita­bei­trä­gen befreit, wenn sie zum Bei­spiel Kin­der­zu­schlag oder Wohn­geld erhal­ten. 1,2 Mil­lio­nen Kin­der haben so einen Anspruch auf eine bei­trags­freie Kita­zeit.

Bei der Unter­zeich­nung des Ver­trags des Gute-Kita-Geset­zes in Bay­ern mit SPD-Bun­des­fa­mi­li­en­mi­nis­te­rin Fran­zis­ka Gif­fey am 23. Sep­tem­ber 2019 war ich zusam­men mit mei­ner Kol­le­gin MdB Ulri­ke Bahr dabei:

v.l.n.r._Schrodi, Giffey, Bahr_(c) Michael Schrodi