Klimaschutz und Kohleausstieg

Sozialdemokratische Umweltpolitik

„Gesamtwirtschaftlich ist nicht vernünftig, was ökologisch unvernünftig ist“.
Dieser Satz aus unserem Berliner Programm von 1989 ist 30 Jahre später aktueller als je zuvor. Aus der grünen Frage ist längst eine rote geworden. Denn:

„Was ist sozialer, als die Lebensgrundlage aller zu erhalten? Und was ist ökonomisch sinnvoller, als die Basis der Volkswirtschaften zu sichern und weiterzuentwickeln?“

– Bundesumweltministerin Svenja Schulze, 2018


Umweltschutz ist heute keine Frage mehr des Ob, sondern des Wie. Unsere Industriegesellschaft steht vor einem weitreichenden ökologischen Transformationsprozess, der große Chancen für neue und nachhaltige Beschäftigung mit guten Arbeitsplätzen bietet. Dazu müssen wir diesen Prozess aktiv gestalten. Der Klimawandel hat eine soziale Dimension: Er trifft vor allem die Menschen, die seine Folgen nicht oder nur schwer aus eigener Kraft bewältigen können. Weltweit leiden schon jetzt viele Menschen unter den Folgen des Klimawandels. Bei uns zu Hause wird er Maßnahmen erfordern, die die Arbeits- und Lebensweise vieler Menschen verändern werden. Wir müssen Arbeit und Umwelt deswegen zusammen denken und soziale Gerechtigkeit, Arbeit und Wohlstand auch aus der ökologischen Perspektive definieren und unsere politischen Entscheidungen darauf aufbauen. Ökologie, Ökonomie und Soziales – Ein Dreiklang für eine fortschrittliche sozialdemokratische Politik!

Unser 10-Punkte-Papier „Impulse für mehr Klimaschutz, soziale Gerechtigkeit und eine zukunftsfähige Wirtschaft“ gibt dazu einen ersten Überblick.

Im Vorfeld der Verhandlungen des Klimakabinetts im September 2019 habe ich außerdem zusammen mit meinen 12 jungen Kolleginnen und Kollegen aus der SPD-Bundestagsfraktion vier konkrete Vorschläge für den Klimaschutz gemacht. Diese kann man hier im Detail nachlesen.

Klimaschutz und Energiewende

Klimaschutz und Energiewende sind zwei zentrale Themenfelder der Zukunft. Wir brauchen Antworten, die über den Tag hinausgehen, und eine soziale Umwelt- und Klimapolitik. Das ist auch eine Frage der Generationengerechtigkeit! Mit dem Klimaschutzpaket hat das Klimakabinett im September einige wichtige Weichen gestellt:

Das Klimaschutzgesetz kommt

Mit dem Klimaschutzgesetz schaffen wir erstmals den gesetzlich verbindlichen Rahmen, wonach jedes Ministerium seine jährlichen Reduzierungsziele darlegen – und gegebenenfalls bei Verfehlung nachsteuern muss. Das Klimakabinett wird dauerhaft eingerichtet und erhält die Aufgabe, jährlich die Wirksamkeit, Effizienz und Zielgenauigkeit der Maßnahmen der Ministerien zu überprüfen. Erfüllt ein Sektor seine gesetzlich vorgesehen Ziele nicht, muss der zuständige Ressortminister dem Klimakabinett innerhalb von drei Monaten ein Sofortprogramm zur Nachsteuerung vorlegen. Das Klimaschutzgesetz verpflichtet auch künftig jede Bundesregierung, kontinuierlich die Einhaltung der Klimaziele zu überprüfen und wenn nötig zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen.

Der Kohleausstieg kommt

Im Rahmen der Maßnahmen des Klimaschutzgesetzes können wir auch den Kohleausstieg fortsetzen, ohne Versorgungsicherheit und Preisstabilität zu gefährden. Die sogenannte Kohlekommission hat einen Vorschlag entwickelt, wie wir parallel zum Atomausstieg auch aus der Kohle aussteigen können. Umweltverbände, Gewerkschaften, Industrie und gesellschaftliche Gruppen aus den betroffenen Regionen haben sich auf einen gangbaren Weg geeinigt. Bis zum Jahr 2030 sollen die im Markt betriebenen Kraftwerkskapazitäten für Braunkohle auf 9 GW und für Steinkohle auf 8 GW reduziert werden. Das werden wir jetzt umsetzen. Wir dürfen diesen Kompromiss nicht gefährden, sondern müssen noch in diesem Jahr das Kohleausstiegsgesetz zusammen mit dem Strukturstärkungsgesetz im Deutschen Bundestag beraten und beschließen.

Ausbau erneuerbarer Energien

Zum weiteren Ausbau der Windenergie wurde der 1000 Meter-Abstand vereinbart und dafür gesorgt, dass Kommunen eine Beteiligung am Betrieb von Windrädern erhalten können. Damit haben wir gegen den Willen der Union durchgesetzt, dass die Windenergie weiter ausgebaut werden kann und nicht zum Erliegen kommt. Länder und Kommunen können außerdem kleinere Abstände zulassen und Kommunen zusätzlich finanziell belohnen. Den Windausbau im Süden werden wir mit einer Regionalisierungsquote weiter anreizen. Das Ausbauziel der Windenergie auf See haben wir von 15 GW auf 20 GW bis 2030 angehoben. Die bisherigen Beschränkungen bei der Photovoltaik (PV-Deckel) entfallen ganz. Auch die Rahmenbedingungen für Mieterstrom werden wir so gestalten, dass der selbst produzierte Strom einfacher als bisher selbst genutzt werden kann. So können wir unser Ziel, 65 Prozent Erneuerbare Energien bis 2030, erreichen.

CO2 erhält einen Preis

Die Koalition setzt auf eine CO2-Bepreisung im Verkehrs- und Gebäudesektor. Das Ziel: Den Ausstoß von Kohlendioxyd beim Heizen und Autofahren senken und gleichzeitig die Innovation bei klimafreundlichen Technologien fördern. Dabei sollen sämtliche Einnahmen aus der CO2-Bepreisung in Klimaschutzmaßnahmen fließen oder den Bürgerinnen und Bürgern zurückgegeben. Für die Jahre 2021 bis 2025 will die Koalition Emissionszertifikate zu einem jährlich ansteigenden Festpreis von 10 € pro Tonne CO2 in 2021 bis 35 € in 2025 ausgeben. Der Festpreis wirkt de facto wie eine Steuer und sorgt für Planungssicherheit. In 2026 findet eine Auktionierung der Zertifikate zwischen einem Mindestpreis von 35 € pro Tonne CO2 und 65 € statt. Die Einnahmen werden vollständig in Klimaschutzmaßnahmen reinvestiert oder den Bürgerinnen und Bürgern zurückgegeben.

Alle „Eckpunkte für das Klimaschutzprogramm 2030“ können Sie hier im Detail nachlesen.

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