12 Euro Mindestlohn – zu jeder Zeit eine gerechte Maßnahme!

Angesichts der dritten Erhöhung des Mindestlohns im Laufe der Legislaturperiode auf nunmehr 12 Euro erklärt Michael Schrodi, der SPD-Bundestagsabgeordnete für Dachau und Fürstenfeldbruck:

„Versprechen gehalten! Es war für die SPD eines der wichtigsten Ziele im Wahlkampf: Der gesetzliche Mindestlohn muss erhöht werden, und zwar signifikant“, freut sich Schrodi. Der Finanzpolitiker weist darauf hin, dass im Landkreis Fürstenfeldbruck wie auch im Landkreis Dachau jeweils zwischen 13 000 und 14 000 Erwerbstätige ein deutliches Plus auf ihrem Erwerbszettel erwarten dürfen. In ganz Deutschland profitieren rund sechs Millionen Menschen. Schon bei der letzten Abstimmung im Bundestag zur Erhöhung im vergangenen Sommer hatte sich abgezeichnet, dass ein erhöhter Mindestlohn noch bedeutsamer wird als ursprünglich gedacht. Die aktuelle Teuerungsrate macht vor allem jenen zu schaffen, die schon unter der Pandemie wirtschaftlich besonders gelitten haben. Ein höherer Lohn leiste deshalb einen enorm wichtigen Beitrag, so Schrodi, um Einkommen am unteren Rand der Einkommensverteilung zu stabilisieren. Und so komme die Anhebung des Mindestlohns für viele genau zur rechten Zeit. Eine weitere Erhöhung wird im Sommer 2023 beraten. Bis dahin bekommen Vollzeitbeschäftigte, die 40 Stunden zum Mindestlohn arbeiten, 2100 Euro brutto, statt zuvor 1800 Euro. Mindestens genauso wichtig wie die Erhöhung des Mindestlohns seien aber, so der SPD-Politiker, auch die Tarifbindung, höhere Löhne und bessere Arbeitsbedingungen. Profitieren werden auf diesem Weg noch viel mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

„In Zeiten wie diesen zeigt sich wieder einmal, wie wichtig es ist, sich für sozial gerechte Politik einzusetzen: Würde man erst jetzt einen Gesetzentwurf für einen Mindestlohn einbringen, käme die Hilfe angesichts der Krise viel zu spät“, sagt Schrodi. Weil auch zahlreiche Studien belegt hätten, dass eine Erhöhung eine Inflation so gut wie gar nicht verstärkt, könnten die positiven Aspekte sogar noch stärker ausfallen als erwartet. „Es ist einfach ein Ammenmärchen, dass höhere Löhne Arbeitsplätze kosten. In der Gastronomie haben im Jahr 2021 fast zwei Drittel der fest Angestellten unter Mindestlohn gearbeitet. So könne man hoffen, dass die Anhebung dem Personalmangel in der Gastronomiebranche ein wenig entgegenwirke. Darüber hinaus sei auch ein langfristiger Effekt hervorzuheben: „Die Anhebung ist ein wichtiges Mittel, um der Altersarmut vorzugreifen, vor allem in Hinblick auf Frauen, die oftmals im selben Job immer noch weniger verdienen als Männer“, gibt Schrodi zu bedenken. „Aber der Mindestlohn darf nur die unterste Grenze sein! Weil Arbeit etwas wert ist, werden wir auch in Zukunft, etwa mit einer Bundestariftreueregelung, dafür sorgen, dass mehr Unternehmen Tarifverträge abschließen – mit guten Tariflöhnen für die Beschäftigten.