Lobbyregister im Bundestag beschlossen

Seit 10 Jahren fordert die SPD-Bundestagsfraktion die gesetzliche Einführung eines Lobbyregisters. Dieses sieht eine Registrierungspflicht für Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter vor und soll Lobbyarbeit transparenter machen. Nun wurde das Lobbyregister im Bundestag beschlossen.
„Die Hartnäckigkeit der SPD hat sich ausgezahlt“, so Michael Schrodi, der Bundestagsabgeordnete für Fürstenfeldbruck und Dachau.

Interessenvertreterinnen und -vertreter müssen künftig umfassende Angaben zu ihrer Person, zum Gegenstand sowie zur Finanzierung der Interessenvertretung machen. Auch müssen sie einen verbindlichen Verhaltenskodex annehmen, der Grundsätze integrer Interessenvertretung vorsieht. Verstöße gegen die Registrierungspflicht werden mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro sanktioniert. Verstöße gegen den Verhaltenskodex werden wiederum im Register veröffentlicht.

„Ohne Frage ist das Lobbyregister-Gesetz ein großer Schritt in die richtige Richtung hin zu mehr Transparenz und Vertrauen. Uns in der SPD-Bundestagsfraktion geht es aber noch nicht weit genug“, erklärt Schrodi. Die SPD setzt sich darüber hinaus für den sogenannten „exekutiven Fußabdruck“ ein. Dabei geht es um die Veröffentlichung von Lobbyisten-Kontakten zu Bundesministerien und deren Stellungnahmen zu Gesetzentwürfen. „Den ‚exekutiven Fußabdruck‘ hat das Bundeskanzleramt bis zum Ende kategorisch abgelehnt“, kritisiert Schrodi. „Nach den Lobby- und Korruptionsaffären von CSU- und CDU-Abgeordneten hatten wir erwartet, dass Herr Söder und Herr Laschet ihre Blockade aufgeben. So viel Transparenz war von den CSU und CDU-Vorsitzenden aber nicht gewünscht“, zeigt sich Michael Schrodi enttäuscht, verspricht aber: „Die Einführung des ‚exekutiven Fußabdrucks‘ wird eine der ersten Handlungen einer SPD-geführten Bundesregierung sein!“