Die Mittel stehen bereit, die Auszahlung der Wirtschaftshilfen läuft aber zu langsam an. Dies hatte Michael Schrodi moniert und gegenüber Bundeswirtschaftsminister Altmaier (CDU) mehr Tempo angemahnt. Die Rückmeldungen aus dem Landkreis zeigen: Auch hier warten Antragsteller teilweise auf ihr Geld. Aktuelle Zahlen aus dem für die Auszahlung zuständigen Wirtschaftsministerium offenbaren jedoch, dass die Mittel gerade für kleine Unternehmen abfließen. Die erneuten Verbesserungen bei den November-, Dezember- und Überbrückungshilfen begrüßt Michael Schrodi ausdrücklich.

Schrodi, der sich gerade intensiv mit den Hilfen für Firmen im Landkreis beschäftigt, hatte kürzlich über eine Pressemitteilung um Feedback bezüglich der Auszahlungen von November- und Dezemberhilfen gebeten und bedankt sich bei den Firmen, die ihm zurückgeschrieben haben: „Auf diese Weise wollte ich in Erfahrung bringen, wie schwierig sich die Lage in unserem Landkreis darstellt und wo ich als Bundestagsabgeordneter noch weiterhelfen kann.“
Aus dem Bundeswirtschaftsministerium erhielt er Mitte Januar Zahlen und deren Aufschlüsselungen zu Antragstellungen und Fördersummen (Stand: 07.01.2021): Rund 360.000 Anträge auf November- und Dezemberhilfe wurden seit dem 25. November 2020 in Deutschland insgesamt gestellt – rund 58.000 davon aus Bayern. Von den in Bayern direkt beantragten gut 37 Millionen Euro November- und Dezemberhilfe wurden bisher 24,4 Millionen Euro im beschleunigten Verfahren ausgezahlt, also 66 Prozent. Dies betrifft vor allem kleine Unternehmen und Soloselbständige. Über Steuerberater wurde immerhin das 25-fache an Hilfen beantragt, mit 930 Millionen fast eine Milliarde Euro. Hier wurden bisher nur Abschlagszahlungen in Höhe von 260 Millionen Euro überwiesen. Das sind zwar
nur 28 Prozent der beantragten Summe, aber immerhin deutlich über einer Viertelmilliarde Euro.
„Das muss noch schneller gehen“, findet Schrodi, denn viele Betroffene gerieten durch die verzögerte Auszahlung in Notlagen. Die hohe Anzahl der Anträge zeige aber, dass die angebotenen Hilfen angenommen würden. Michael Schrodi:
„Auch mir war nicht klar, dass tatsächlich bundesweit 360.000 Anträge über eine Summe von insgesamt fast 5,5 Mrd. Euro gestellt wurden. Das führt natürlich zu großer Arbeitsbelastung und längeren Bearbeitungszeiten bei den steuerberatenden Berufen und der Verwaltung. Nun aber laufen immer mehr Zahlungen an. Ich bin aber trotzdem erleichtert, dass wir einen gewissen Druck auf Bundeswirtschaftsminister Altmaier aufbauen konnten und aufs Tempo gedrückt haben. Die Menschen, die hinter den Firmen stehen, haben keine Rücklagen mehr. Es wird jetzt höchste Zeit, dass sie wieder in schwarze Zahlen kommen!“
Bundesfinanzminister Olaf Scholz und die Bundesregierung haben aktuell noch einmal die Finanzhilfen aufgestockt und unter anderem in folgenden Punkten verbessert: Der Zugang zur Überbrückungshilfe III (ab Januar 2021) wird vereinfacht und erweitert. Antragsberechtigt sind Unternehmen bei einem Umsatzeinbruch in einem Monat von mindestens 30 Prozent. Die Überbrückungshilfe gilt bis zu 1,5 Millionen Euro pro Monat.
„Wir müssen alles dafür tun, dass wir mit voller Kraft aus der Krise kommen“, zitiert Finanzpolitiker Schrodi den Finanzminister. Dies zeige sich besonders auch bei den Überbrückungshilfen. Für die kleine Schuhboutique oder den Modeladen um die Ecke gibt es dazu gute Nachrichten: Saisonware – also Winterbekleidung oder nicht mehr verkaufte Weihnachts- und Silvesterartikel, die vor dem Lockdown Mitte Dezember im Regal liegen geblieben sind – können zu 100 Prozent als Fixkosten angesetzt werden. Michael Schrodi lobt die Verbesserungen für diese seit Wochen geschlossenen Geschäfte: „Hier wurde gründlich nachgebessert. Die Kosten für nicht verkaufte Winterware werden anteilig – bis zu 90 Prozent – übernommen. Das ist sehr wichtig, um mit den kleinen und beliebten Geschäften unsere
Innenstadtbereiche weiterhin lebendig zu halten und ihnen gegenüber der Onlinekonkurrenz von Amazon und Co. Hilfe anzubieten!“
Es werden deutlich mehr Unternehmen die Überbrückungshilfe III Hilfen in Anspruch nehmen können. Die Neustarthilfe für Soloselbstständige wird einmalig auf 50 Prozent des Referenzumsatzes verdoppelt und die maximale Höhe der Betriebskostenpauschale von 5.000
Euro auf 7.500 Euro angehoben. Neben der Selbstständigkeit sollen auch unständige Beschäftigungsverhältnisse im Rahmen der Neustarthilfe berücksichtigt werden. Deshalb werden zur Berechnung der Höhe der Betriebskostenpauschale Einkünfte aus unständiger
Beschäftigung den Umsätzen aus Soloselbstständigkeit künftig gleichgestellt. „Auch die Reisewirtschaft wird nun noch stärker bei den Hilfen wegen der Umsatzausfälle durch Absagen und Stornierungen berücksichtigt“, sagt Schrodi und ergänzt: „Unternehmen erhalten außerdem übrigens noch Unterstützung für Investitionen für Hygienemaßnahmen. Und um ‚Click & Collect“ noch attraktiver zu machen, unterstützen wir die Digitalisierung, beispielsweise wenn Läden, die noch nicht online verkaufen, einen neuen Online-Shop einrichten. Es ist immerhin vorübergehend eine Chance seine Kunden zu bedienen, beispielsweise für Buchläden oder Modeboutiquen. Insgesamt gibt es hier finanzielle Hilfen von bis zu 20.000 Euro.“