Der Deutsche Bundestag hat mit dem Arbeitsschutzkontrollgesetz den besseren Schutz von Beschäftigten in der Fleischindustrie beschlossen. Um die organisierte Verantwortungslosigkeit in der Fleischindustrie zu durchbrechen, werden die Unternehmen nun verpflichtet, in ihrem Kernbereich – dem Schlachten und Zerlegen – nur noch mit eigenen Beschäftigten tätig zu werden.
„Mit dem Arbeitsschutzkontrollgesetz verändern wir das ganze Geschäftsmodell derjenigen Betriebe, die in der Vergangenheit immer wieder durch die unerträgliche Behandlung ihrer Beschäftigten aufgefallen sind. Unbezahlte Überstunden, überteuerte und schlechte Unterkünfte, mangelnde Hygiene, unrechtmäßige Anrechnung von Arbeitsmaterial und Verstöße gegen das Arbeitszeit- und Mindestlohngesetz gehören damit der Vergangenheit an“, so der SPD-Bundestagsabgeordnete für Dachau und Fürstenfeldbruck, Michael Schrodi.

Werkverträge und Leiharbeit werden mit dem Gesetz nun verboten.
Ausnahme: Auftragsspitzen können -aber nur bei tarifgebundenen Unternehmen -durch Leiharbeitskräfte abgefedert werden. Eine längerfristige Anstellung ist damit aber nicht möglich. Beim Schlachten und Zerlegen gilt diese Ausnahme aber nicht. Werkverträge werden für den gesamten Kernbereich verboten. „So kann die Verantwortung für die Einhaltung des Arbeitsschutzes und die Zuständein den Fabriken nicht länger verwischt werden. Sie liegt nun eindeutig allein bei den Inhabern der Fleischfabriken, die sich nicht mehr hinter Sub-Unternehmer-Ketten verstecken können“, erläutert Schrodi.

Mit einheitlichen Kontrollstandards, einer Mindestbesichtigungsquote und höhere Bußgeldern wird mit dem Gesetz für verlässlichen Arbeitsschutz gesorgt. Besonders wichtig war es der SPD, dass die elektronische und manipulationssichere Aufzeichnung der Arbeitszeit zur Pflicht gemacht wird und dass erforderliche Rüst-, Umkleide-und Waschzeiten zur Arbeitszeit gehören und bezahlt werden müssen. Nicht zuletzt wird die Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften für alle Branchen verbessert, um beispielsweise gesundheitsgefährdende Massenunterkünfte zu beschränken. „Die Metzgerei um die Ecke betrifft unser Gesetz nicht“, betont Schrodi. „Kleine Handwerksbetriebe sind explizit von den strengeren Vorschriften ausgenommen. Wer weniger als 50 Menschen beschäftigt, ist von den Verschärfungen nicht betroffen. Das Verkaufspersonal zählt dabei nicht mit. Denn diese Betriebe waren in der Vergangenheit nie das Problem. Was wir mit diesem Gesetz beenden, sind die oft miserablen Zustände in den Fleischfabriken –und das ist höchste Zeit.“