EEG-Reform kommt: Rückenwind für Solar & Wind auch bei uns

In der letzten Sitzungswoche vor der Weihnachtspause hat der Deutsche Bundestag die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes beschlossen und damit den Weg frei gemacht für einen stärkeren Ausbau von Solar-und Windenergie. Kommunen, Mieterinnen und Mieter sowie Besitzerinnen und Besitzer von Altanlagen profitieren.

„Nach schwierigen Verhandlungen mit unserem Koalitionspartner ist die Einigung bei der EEG-Reform ein positives Signal für den Klimaschutz und Rückenwind für unsere Kommunen und Bürgerinnen und Bürger beim Ausbau der Erneuerbaren. Die Energiewende kann nur dann ein Erfolg werden, wenn wir den Ausbau von Solar-und Windkraft auch auf kommunaler Ebene und für private Anlagen so attraktiv wie möglich machen. Genau hier setzt das EEG 2021 an“, erklärt Michael Schrodi, SPD-Bundestagsabgeordneter und Mitglied des Umweltausschusses.

Die Novelle ermöglicht die Beteiligung von Kommunen und ihren Bürgerinnen und Bürgern an der Wertschöpfung Erneuerbarer Energien. Gemeinden, die von der Errichtung einer Windenergieanlage im Umkreis von 2,5 Kilometern betroffen sind, erhalten 0,2 Cent pro eingespeiste Kilowattstunde. „Wir werden darüber hinaus weitere Maßnahmenzur Stärkung der Bürgerenergie und der Akzeptanz vor Ort prüfen, wie beispielsweise Bürgerstromtarife für Anwohnerinnen und Anwohner. Gerade angesichts der schwierigen Situation für den Bau von Windkraftanlagen in Bayern halte ich diese Anreize fürwichtige Maßnahmen“,betont der Finanz-und Umweltpolitiker.

„Besonders am Herzen liegt uns auch die Förderung von privaten Solaranlagen und das Thema Mieterstrom. Die Energiewende soll ein Mitmach-Projekt werden bei dem Jede und Jeder profitieren kann“, so Schrodi weiter. Durch die EEG-Reform wird der solare Eigenverbrauch bis 30 kWp zukünftig vollständig von der EEG-Umlage befreit. Der Bereich Mieterstrom wird gefördert und entbürokratisiert, sodass sich künftig mehrere Parteien oder ein ganzes Quartier eine Erneuerbare-Energien-Anlage teilen können und die Vorteile des dort produzierten, günstigen Stroms auch bei den Mieterinnen und Mietern ankommen. „So wichtig der Ausbau der Erneuerbaren und die Förderung neuer Anlagen ist: Auch auf die alten Anlagen, die Pioniere der Energiewende, können und wollen wir nicht verzichten, denn sie haben über die letzten 20 Jahre einen enorm wichtigen Beitrag geleistet und sollen auch jetzt wirtschaftlich weiterbetrieben werden können, wenn die Förderung ausläuft. Deshalb entfällt bei den Ü-20-Solaranlagen die Installationspflicht teurer Messgeräte und die Möglichkeiten zum Eigenverbrauch werden erleichtert“, verdeutlicht Schrodi. Ü-20-Windkraftanlagen gibt die Reform über eine erhöhte Marktwertprämie, Ausschreibungen oder Direktvermarktung die Möglichkeit, länger am Netz zu bleiben.

„Die EEG-Reform ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer bürgernahen und dezentralen Energiewende und soll dem Ausbau von Erneuerbaren Energien den nötigen Schub geben. Klar ist aber auch: Wir wollen noch mehr erreichen. Wir haben deshalb bereits weitere Maßnahmen für das erste Quartal 2021 vereinbart“, kündigt Michael Schrodi an. Ein neben dem EEG verabschiedeter Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen sieht unter anderem eine Anhebung der Ausbauziele für Windenergie an Land sowie Photovoltaik gegenüber der jetzigen EEG-Planung und eine schrittweise Absenkung der EEG-Umlage auf null mittels eines alternativen, haushaltsneutralen Finanzierungsmodells vor.