Förderung von Familien und Steuerentlastung

Michael Schrodi hat für die SPD das nun beschlossene Familienentlastungsgesetz verhandelt: Mehr Kindergeld, ein höherer Kinder- und Grundfreibetrag sowie ein Ausgleich der „kalten Progression“. Darüber können sich auch die Bürgerinnen und Bürger in den Landkreisen Fürstenfeldbruck und Dachau freuen. All das ist nämlich Teil des Familienentlastungsgesetzes, das der Deutsche Bundestag nun verabschiedet hat. Der Bundestagsabgeordnete für die Landkreise Dachau und Fürstenfeldbruck, Michael Schrodi, war daran federführend beteiligt.

Durch das zweite Familienentlastungsgesetz stehen Familien allein durch die Erhöhung des Kindergeldes jährlich 3,4 Milliarden Euro mehr zur Verfügung, denn zum 01. Januar 2021 werden das Kindergeld um jährlich 180 Euro pro Kind erhöht und der Kinderfreibetrag wird entsprechend angehoben. Zudem wird der steuerliche Grundfreibetrag für Erwachsene erhöht und die Auswirkungen der kalten Progression werden zurückgegeben.
Im Rahmen der zweiten und dritten Lesung des Familienentlastungsgesetzes im Plenum des Bundestags sprach Schrodi an, warum das Gesetz gerade jetzt so wichtig ist:

„Allen voran untere und mittlere Einkommen werden durch die Maßnahmen nun bessergestellt und in ihrer Kaufkraft gestärkt. Wir unterstützen damit vor allem Familien und Kinder, die besonders unter der Pandemie und ihren Folgen leiden und für die der Spagat zwischen Homeschooling und Beruf immens schwierig ist.”

Der Bundestagsabgeordnete und Familienvater weiß aus eigener Erfahrung, wie hart die derzeitige Situation für Familien ist, weshalb er sich außerdem noch einmal ausdrücklich dafür ausspricht, dass Schulen und Betreuungseinrichtungen offengehalten werden sollen.

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Beispiele für die Entlastung:
Ein Lediger ohne Kinder mit einem Einkommen von 40.000 Euro zahlt im Jahr 2021 119 Euro und im Jahr 2022 206 Euro weniger Steuern.
Eine Alleinerziehende mit zwei Kinder und einem Einkommen von 40.000 Euro wird im Jahr 2021 um 280 Euro und im Jahr 2022 um 353 Euro entlastet.
Für eine Familie mit zwei Kindern und einem Einkommen von 60.000 Euro verringert sich die Einkommensteuer im Jahr 2021 um 552 Euro und im Jahr 2022 um 694 Euro.
Eine Familie mit zwei Kindern und einem Einkommen von 75.000 Euro wird im Jahr 2021 um 570 Euro und im Jahr 2022 um 722 Euro entlastet.
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„Insgesamt werden die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler um 11,8 Milliarden Euro pro Jahr entlastet“, so Schrodi, der Berichterstatter für das Familienentlastungsgesetz ist und der in diesem Zusammenhang auch den großen Anteil von Bundesfinanzministers Olaf Scholz hervorhob. Der SPD-Abgeordnete betonte zudem, dass sich das Parlament einmal mehr auch in der Corona-Krise als absolut handlungsfähig erwiesen hat.

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