Blockade beim Ausbau der Windenergie in Bayern und im Bund aufheben!

Seit Einführung der 10H-Regelung ist der Ausbau der Windenergie in Bayern dramatisch eingebrochen. Es findet seither kaum noch nennenswerter Zubau statt. Dabei handelt es sich um eine Verhinderungsregelung in Bayern! Im Bund wiederum sind die Pläne von Wirtschaftsminister Peter Altmaier und der CDU/CSU zur Umsetzung der 1000 Meter-Abstandsregelung ein „Windkraft-Verhinderungsgesetz“.

Seit fünf Jahren gilt die verschärfte Abstandregelung für Windräder in Bayern. Demnach müssen neu errichtete Anlagen einen Mindestabstand zu Häusern haben, der zehnmal die Höhe des Windrades misst (10H-Regelung). Die Folge: Bis heute kommen nur fünf Prozent des im Freistaat erzeugten Stroms aus der Windenergie. Dabei brauchen wir sie dringend, um unsere Klimaziele landesweit sowie in den Kommunen zu erreichen.

In vielen Landkreisen stehen beinahe keine Flächen mehr für den Windkraftausbau zur Verfügung, auch wenn einige Kommunen trotz 10H-Regelung an einem Ausbau der Windkraft arbeiten. Doch die Regelung verhindert nicht nur die Akzeptanz in der Bevölkerung sondern erschwert sowohl die Antragstellung als auch die Umsetzung neuer Windkraftanlagen massiv.

In einem Appell fordert nun der Bundesverband WindEnergie e.V. – Landesverband Bayern eine offene Diskussion über die 10H-Regelung und deren Anpassung, damit in Bayern endlich wieder Windenergieanlagen gebaut werden. Viele große Technologieunternehmen, Arbeitnehmervertretungen wie die IG Metall Bayern, Verbände und Vereine wie der BUND Naturschutz in Bayern e.V. und Kommunen unterstützen die Forderung. Wir brauchen auch in unseren Landkreisen eine Wende, denn so wird keine der Kommunen ihre Klimaziele erreichen. Ich unterstütze den Appell daher ausdrücklich!

Auch bundesweit ist der Ausbau der Windkraft an Land (Onshore) in diesem Jahr fast zum Erliegen gekommen. Der Plan von Minister Altmaier, eine generelle 1000 Meter-Abstandsregelung von Siedlungen ab fünf Wohnhäusern festzulegen, sei daher faktisch ein „Windkraft-Verhinderungsgesetz“, so Schrodi. Eine Studie des Bundesumweltamtes zeigt, dass ein pauschaler Siedlungsabstand von 1000 Metern deutschlandweit die Planungs- und Bauflächen um 20 bis 50 Prozent verringert. Das Ergebnis: Über 80 Prozent der Flächen in der Bundesrepublik stehen dann nicht mehr für Windkraftanlagen zur Verfügung.

Das können wir nicht hinnehmen. Die Nutzung von Windenergie ist eine kostengünstige und emissionsarme Möglichkeit der Energiegewinnung. Daher ist sie eine Schlüsseltechnologie für Energiewende und Klimaschutz.

Und nicht nur das: Wir gefährden zudem massiv Arbeitsplätze in einer wichtigen Zukunftsbranche. Seit 2016 sind in der deutschen Windindustrie mehr als 40.000 Arbeitsplätze abgebaut worden“, so der Abgeordnete. Auch ökonomisch sei also die Blockade des Windenergieausbaus unsinnig, gerade in Zeiten, in denen es ohnehin schon große Umbrüche in Industrien wie der Autobranche gibt. Das können und wollen wir uns nicht leisten.

Den Appell des Bundesverband WindEnergie e.V. – Landesverband Bayern finden Sie hier.