Ein gute Nachricht für alle Kommunen: Wir erhalten die Grundsteuer als zweitwichtigste Einnahmequelle für Städte und Gemeinden. Nach über einem Jahr teilweise zäher Verhandlungen mit CDU/CSU und FDP konnten wir mit dem wertabhängigen Modell eine gerechte und verfassungskonforme Lösung finden. Da wir für die Grundsteuerreform auch das Grundgesetz ändern müssen, brauchte die Koalition auch die Stimmen von Grünen und der FDP.
Die Grundsteuerreform war nötig geworden, weil das Bundesverfassungsgericht die bisherige Berechnung der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt hatte. Diese bezog sich nämlich auf seit mehr als fünfzig Jahren nicht mehr angepasste und in Ost und West unterschiedliche Einheitswerte für Grundstücke, was das Gericht als massive Ungleichbehandlung von Immobilienbesitzern wertete. Ohne eine Reform vor Jahresende wäre die Grundsteuer als zweitwichtigste Einnahmequelle für die Kommunen weggefallen. Doch wir haben nun geschafft, was viele Jahrzehnte nicht angegangen wurde: Wir haben die Grundsteuerberechnung auf eine rechtssichere Basis gestellt! Dafür haben wir das Grundgesetz geändert.
Besonders wichtig ist mir dabei: Mit der von Finanzminister Olaf Scholz vorgelegten Reform wird die Grundsteuer künftig auf der Grundlage des tatsächlichen Wertes einer Immobilie berechnet. Dies ist nicht nur eine verfassungskonforme, sondern eine sozial gerechte Lösung. Über den tatsächlich zu bezahlenden Betrag entscheidet am Ende allerdings der Grundsteuer-Hebesatz der jeweiligen Gemeinde.
Doch noch ist nicht alles perfekt. In Bayern geht die Arbeit nun erst richtig los und der Kampf um eine gerechte Lösung weiter: Denn wir mussten auf Druck einiger Länder wie Bayern einen Kompromiss mit unserem Koalitionspartner eingehen und dieser heißt „Länderöffnungsklausel“. Sie besagt, dass es den Ländern frei steht, vom bundeseinheitlichen Berechnungsmodell für die Grundsteuer abzuweichen. Die CSU und die bayerische Staatsregierung wollen diese Öffnungsklausel für ein sogenanntes Flächenmodell nutzen. Hier werden nur die Fläche der Grundstücke und die vorhandenen Gebäude berücksichtigt. Deren jeweiliger Wert bleibt bei diesem Modell völlig unberücksichtigt. Eine eklatante Belastungsverschiebung von Vermögenden zu finanziell weniger gut Situierten wäre die Folge.
Für mich steht fest: Ein solches Modell ist weder gerecht noch verfassungskonform. Wir müssen daher in Bayern weiter kämpfen und diese Ungerechtigkeit verhindern.
Die bisherige Berechnung der Grundsteuer kann jetzt laut Bundesverfassungsgericht bis 2024 weitergelten. Erst dann, also 2025, greifen die jetzt beschlossenen neuen Regeln. Ab 2025 werden dann auch Immobilien des Sozialen Wohnungsbaus, kommunale und gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaften und Wohnungsgenossenschaften unter bestimmten Voraussetzungen durch einen Abschlag auf die Steuermesszahl bei der Grundsteuer begünstigt.
Außerdem wird mit der Grundsteuerreform die sogenannte Grundsteuer C eingeführt. Die Kommunen erhalten das Recht, auf unbebaute aber bebaubare Grundstücke die Grundsteuer C zu erheben, um Bauland zu mobilisieren, Baulücken leichter zu schließen und Spekulation entgegenzuwirken. Für eine gute Stadtentwicklung.