Neuregelung der Umsatzsteuerbefreiung: Bildungsleistungen werden auch künftig steuerfrei sein!

Anders als von Bildungsträgern sowie politischen Mandatsträgern befürchtet, ist bei der vorgeschlagenen Regelung keinerlei Einschränkung der bisherigen Steuerbefreiung vorgesehen. Bildungsleistungen sollen auch künftig – unabhängig von der Rechtsform des Anbieters – steuerfrei sein.

Bildungsleistungen sollen – genau wie bisher – von der Umsatzsteuer befreit sein. Das gilt ausdrücklich auch für die Leistungen der Volkshochschulen und anderer Träger öffentlich verantworteter Weiterbildung. Die SPD setze sich in der Debatte damit für lebenslanges Lernen ein.

Der Gesetzesentwurf sieht lediglich vor, die Regelungen für Bildungsleistungen im nationalen Umsatzsteuergesetz (UStG) vollständig an die für alle Mitgliedstaaten der EU verbindlichen Vorgaben der sogenannten Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie anzupassen. Und das ist auch sinnvoll, denn die Regelungen waren in den letzten Jahren immer wieder Gegenstand der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs und des Europäischen Gerichtshofs. Die Anpassung diene also der Rechtssicherheit und Klarheit und vermeide einen hohen Bürokratieaufwand. All dies komme den Bildungsträgern daher sogar zu Gute.

Die Einschränkung, dass Leistungen, die nach ihrer Zielsetzung der reinen Freizeitgestaltung dienen, nicht steuerbefreit sind, gilt im Übrigen auch schon jetzt! Welche Leistungen das sind, könne dabei – wie schon bisher – letztlich nur im Einzelfall entschieden werden.

Es ist also schlicht falsch, dass sich mit dem Vorschlag zur Neuregelung der Umsatzsteuerbefreiung von Bildungsleistungen etwas für die Bildungsträger ändert oder sich ihre Lage gar verschlechtert.