Wir bekämpfen illegale Beschäftigung und den ungerechtfertigten Bezug von Sozialleistungen

 

Heute habe ich im Bundestag zum Thema Bekämpfung von illegaler Beschäftigung und der ungerechtfertigten Inanspruchnahme von Sozialleistungen gesprochen.

Die Bundesregierung will illegale Beschäftigung und Schwarzarbeit wirkungsvoller und effektiver verhindern. Dazu hat sie den Gesetzentwurf „gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch“ vorgelegt, den wir heute im Bundestag beraten haben.

Neben einer effektiven Bekämpfung illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit geht es hierbei auch um das Problem der unberechtigten Inanspruchnahme von Kindergeld. Diese Fälle liegen vor, wenn bspw. Familien von Schlepperbanden nach Deutschland geschleust, in Schrottimmobilien untergebracht werden und Kindergeld beantragen müssen, von dem sie jedoch den Großteil wieder abzugeben haben.

Um dies zu verhindern, soll es nun unter anderem eine eigene Prüfungskompetenz der Familienkasse und einen Leistungsausschluss für neu zugezogene, nicht erwerbstätige EU-Bürger in den ersten drei Monaten geben.

Für die Familienkasse soll außerdem die Möglichkeit geschaffen werden, laufende Kindergeldzahlungen in begründeten Zweifelsfällen vorläufig einzustellen. Diese bereits im Bereich der Arbeitsförderung vorhandene Verfahrensweise soll auf das Kindergeldrecht übertragen werden.

In meiner Rede habe ich betont, dass wir diesen Machenschaften nicht mit Populismus Herr werden. Sondern mit den im Gesetzesentwurf enthaltenen gezielten Maßnahmen.

So wollen wir die Menschen schützen, die Städte und Kommunen unterstützen und den Schleppern das Wasser abgraben.

Meine erste Rede zum ungerechtfertigten Bezug von Sozialleistungen am 4.4.2019