Die Grundsteuer muss erhalten und gerecht berechnet werden

 

Gestern habe ich im Bundestag zum Thema Grundsteuer gesprochen. Dabei habe ich deutlich gemacht, dass die Grundsteuer erhalten bleiben muss, weil sie eine wichtige Einnahmequelle der Kommunen ist. Und wir wollen sie gerecht gestalten!

Bei der Reform der Grundsteuer geht es um den Erhalt der drittwichtigsten Einnahmequelle der Kommunen – es geht also um Finanzierung von Schulen, Kindergärten, ÖPNV und vielem mehr. Die AfD möchte die Steuer ganz abschaffen, die FDP scheut den bürokratischen Aufwand einer gerechten Neuregelung und die Union bevorzugt ein Flächenmodell, das ungerecht ist und am Ende Mieterinnen und Mieter stärker belastet. Das ist mit der SPD nicht zu machen.

Wir wollen die Grundsteuer gerecht und aufkommensneutral erhalten und sind dabei schon auf einem guten Weg. Mit 15 Bundesländern gibt es bereits eine Einigung auf Eckpunkte einer wertabhängigen Neugestaltung der Grundsteuer.

CSU und FDP behaupten dennoch, das wertunabhängige Flächenmodell sei gerechter und würde Wohngrundstücke und Mieter besser stellen. Doch die Zahlen liegen vor, beide Modelle wurden gerechnet und das Ergebnis ist eindeutig:

Beim von der Union und FDP bevorzugten wertunabhängigen Modell würde Folgendes passieren:

Das Grundstück eines Fußballprofis in München würde gleich bewertet wie ein gleich großes Grundstück im Coburger Land oder in Thüringen. Es käme zur höheren Belastung von Wohngrundstücken aber zur Entlastung von Geschäftsgrundstücken. In München hieße das: Google oder Siemens kommen günstiger weg, Wohngrundstücke verteuern sich. Das ist nicht gerecht und übrigens auch nicht verfassungskonform!

Beim wertabhängigen Modell der Bundesregierung, das wir unterstützen würde Folgendes passieren:

Die tatsächliche Wertentwicklung eines Grundstückes wäre widergespiegelt und es käme zu einer geringeren Belastung der Wohngrundstücke. Gleichzeitig würden die Werte bei Geschäftsgrundstücken und unbebauten Grundstücken steigen.

Was in der Diskussion um die Grundsteuerreform übrigens mit Blick auf die Mehrbelastung für Mieterinnen und Mieter nicht vergessen werden darf:

  • Die Höhe der Grundsteuer legen am Ende die Kommunen über den Hebesatz fest.
  • Die Grundsteuerbelastung liegt bei ca. 18 Cent/qm. Die Grundsteuer ist und wird nicht der Mietpreistreiber sein.
  • Wenn man die Mieterinnen und Mieter entlasten möchte, muss die Umlagefähigkeit der Grundsteuer aus der Betriebskostenverordnung gestrichen werden.

Meine erste Rede zur Grundsteuer am 21.03.2019