Saubere Luft und Mobilität für alle – das muss vereinbar sein!

Warum wir dafür das Bundesimmissionsschutzgesetz geändert haben und welche weiteren Maßnahmen die SPD jetzt fordert

Umwelt ist für mich eine zutiefst soziale Frage. Wer wohnt an den vielbefahrenen Straßen? Wer fährt alte Diesel 4 und 5 Fahrzeuge? Wer kann sich auch mit Rabatten den Kauf eines Neuwagens nicht leisten? Für wen ist der Umstieg auf Busse und Bahnen nicht nur eine Frage der Anbindung, sondern auch eine Frage der Bezahlbarkeit? Es sind Menschen mit geringem Einkommen, die besonders stark betroffen sind: gesundheitlich, finanziell, in ihrer Mobilität. Wir wollen saubere Luft für alle, aber nicht auf dem Rücken der am stärksten Belasteten. Wir müssen dafür sorgen, dass sich alle Menschen weiterhin tagtäglich in ihren Städten bewegen können.

In zahlreichen Städten in Deutschland wurde auch 2018 der Grenzwert für Stickstoffdioxid von 40 µg/m3 (Mikrogramm pro Kubikmeter) im Jahresmittel überschritten. Das führt zum einen zu einer Gefährdung der Gesundheit der Menschen, zum anderen zur Einschränkung ihrer Mobilität. Denn schon jetzt gibt es gerichtlich angeordnete Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge, weitere drohen.

Das einzige, was Fahrverbote verhindert, ist saubere Luft in den Städten. Deswegen müssen wir die Grenzwerte so schnell wie möglich wieder einhalten. Das Sofortprogramm Saubere Luft 2017-2020 der Bundesregierung zeigt bereits Wirkung. Hier fördern wir die Umstellung auf Elektrofahrzeuge, die Nachrüstung von ÖPNV-Bussen, von schweren Kommunalfahrzeugen und Handwerkerfahrzeugen. Zusammen mit den Maßnahmen der Länder und Kommunen und der Flottenerneuerung soll so in den meisten Städten bis 2020 der Grenzwert eingehalten werden. Aus diesem Grund haben wir in der Änderung des Bundesimmissionschutzgesetzes festgelegt, dass Fahrverbote in diesen Städten (mit Stickoxidbelastungen zwischen 40-50 µg/m3) in der Regel nicht verhältnismäßig sind.

Anders sieht es aus in den besonders betroffenen Städten mit Stickoxidbelastungen von über 50 µg/m3. Hier können Fahrverbote als letztes Mittel erforderlich sein, um die Grenzwerte schnellstmöglich einzuhalten. Für diese Städte haben wir bereits im Herbst 2018 beschlossen, dass Anwohner und Pendler ihre Euro 4 und 5 Diesel mit Umstiegprämien oder Rabatten gegen ein ‚sauberes‘ Fahrzeug eintauschen können. Viel wichtiger für uns sind aber die Hardware-Nachrüstungen für Diesel-PKW. Die große Masse der Diesel-Fahrzeuge auf unseren Straßen sind derzeit Diesel 4 und 5. Deswegen haben wir lange dafür gekämpft, dass Nachrüstungen verfügbar gemacht und die Kosten von den Herstellern übernommen werden. Auch wenn Verkehrsminister Scheuer seine Blockadehaltung in diesem Punkt letztendlich aufgeben musste, sind wir da noch nicht am Ende.

Aus diesem Grund haben wir in die Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes aufgenommen, dass nachgerüstete Fahrzeuge mit einen Stickoxid-Ausstoß von unter 270 Milligramm pro Kilometer von Fahrverboten ausgenommen werden. Ansonsten fehlt jeder Anreiz, Fahrzeuge nachrüsten zu lassen. Weitere Ausnahmen gelten für Euro 6 Diesel, Fahrzeuge behinderter Menschen, nachgerüstete Nutzfahrzeuge wie Busse oder schwere Kommunalfahrzeuge, Krankenwagen, Feuerwehr und Polizei. Die Kommunen können darüber hinaus weitere begründete Ausnahmen erlassen.

Wir haben bisher einiges erreicht, aber noch nicht genug. Für die betroffenen Menschen und die Kommunen bestehen weiterhin hohe Unsicherheiten. Gleichzeitig sorgen sich Beschäftige der Automobilbranche und der Zulieferer um die Zukunftsfähigkeit ihrer Branche.

Deswegen fordern wir in unserem 5-Punkte-Plan zusätzliche Maßnahmen:

  1. Pakt für Nachrüstung – Entwicklungskosten für mittelständische Zulieferer fördern
  2. 365 Euro Jahresticket für Busse und Bahnen
  3. Potential synthetischer Diesel-Kraftstoffe heben
  4. Standorte der Messstellen und Notwendigkeit einer Vereinheitlichung der Messmethoden prüfen
  5. Ausnahme für Euro 5 Fahrzeuge bei Fahrverboten bis zur Marktreife der technischen Nachrüstung