Gleiches Kindergeld für alle!

Als zuständiger Berichterstatter im Finanzausschuss habe ich heute erneut im Bundestag zum Thema Kindergeldindexierung gesprochen. Bereits im Oktober 2018 wurde ein Antrag der AfD-Fraktion zu diesem Thema mit breiter Mehrheit abgelehnt. Nun hat sie die gleiche Forderung erneut gestellt.c

Die SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat im Oktober 2018 gegen einen Antrag der AfD-Bundestagsfraktion gestimmt, wonach Familien für im EU-Ausland lebende Kinder ein geringeres Kindergeld erhalten sollten. Die AfD behauptet nun jedoch erneut, es gebe massenhaften Missbrauch insbesondere durch Familien aus Rumänien und Bulgarien und möchte die Kindergeldzahlungen an die niedrigeren Lebenshaltungskosten in diesen Ländern koppeln (= Indexierung).

Doch vieles spricht gegen eine solche Kindergeldindexierung. Das Wichtigste in Kürze:

  • Der Missbrauch wird aufgebauscht und zur Stimmungsmache missbraucht. Der überwiegende Teil der Auslandszahlungen erfolgt zugunsten von Kindern, die in den unmittelbaren Nachbarstaaten Deutschlands leben (Polen, Tschechien, aber auch Frankreich und die Niederlande). Übrigens auch für Kinder mit deutscher Staatsangehörigkeit, die z. B. im Ausland studieren.
  • Allein der bürokratische Aufwand für dieses Vorhaben steht in keinerlei Verhältnis zum Nutzen: Der Gesamtanteil der Überweisungen von Kindergeld ins Ausland betrug im Jahr 2017 unter 1%, im Jahr 2018 1,64%! Oder anders ausgedrückt: Nur 1,8% (2017) bzw. 1,08% (2018) der Kinder, für die Kindergeld gezahlt wurde, lebt im Ausland!
  • Die Arbeitnehmerfreizügigkeit innerhalb der EU muss berücksichtigt werden – schließlich ist es jedem EU-Bürger freigestellt, Wohn- und Arbeitsort frei zu wählen. Und wer in Deutschland arbeitet sowie Steuern und Versicherungsbeiträge bezahlt, der hat ein Recht auf das Kindergeld vor Ort. Ein nationaler Alleingang Deutschlands bezüglich einer Indexierung des Kindergeldes ist zudem gar nicht möglich, da hierfür auch EU-Recht geändert werden müsste.
  • Es gibt durchaus einige wenige Missbrauchsfälle beim Kindergeldbezug. Um diese zu bekämpfen, wurden schon erfolgreiche Maßnahmen ergriffen und es werden weitere folgen, so zum Beispiel die Einführung einer steuerlichen Identifikationsnummer für Eltern und Kinder. Damit wird eine doppelte Beantragung pro Kind ausgeschlossen. Es wird zudem eine Taskforce für den besseren Datenaustausch zwischen Familienkasse, Behörden und den betroffenen Kommunen eingerichtet. Und es sollen die Voraussetzung für einen Kindergeldanspruch angepasst werden. So soll es künftig einen Leistungsausschluss für neu zugezogene, nicht erwerbstätige Unionsbürger in den ersten drei Monaten geben.

Ich habe heute in meine Rede erneut betont, dass es viel wichtiger ist, Sozial- bzw. Kindergeldmissbrauch aller Art mit gezielten Maßnahmen zu verhindern und da strafrechtlich zu verfolgen, wo er tatsächlich stattfindet. Eine Kindergeldindexierung ist hierfür jedoch der falsche Schritt.

Meine dritte Rede zur Kindergeldindexierung am 17.01.2019