E-Lending: Die Bibliothek im digitalen Zeitalter

Das Thema E-Lending, also der Verleih von E-Medien in Bibliotheken war am 15. Januar Thema des Arbeitskreises Urheberrecht der SPD-Fraktion. In den letzten Monaten habe ich zahlreiche Zuschriften aus meinen Wahlkreis zu diesem Thema erhalten, sowohl von Bibliotheken als auch deren Nutzerinnen und Nutzern.

Öffentliche Bibliotheken erfüllen einen breiten Informations- und Bildungsauftrag, indem sie Informationen für jeden Bürger frei zugänglich zur Verfügung stellen. Um diese Funktionen auch im digitalen Zeitalter erfüllen zu können, brauchen sie den gleichen Zugang zu E-books wie zu gedruckten Büchern und Zeitungen. Und dies zu angemessenen Konditionen. Zugleich muss jedoch weiterhin eine faire Vergütung der Urheber und Verlage sichergestellt werden.

Derzeit ist es für die Bibliotheken in vielen Fällen schwierig, E-Books – insbesondere aktuelle – ihren Nutzerinnen und Nutzern zur Verfügung zu stellen. Im Unterschied zum gedruckten Buch werden E-Books nämlich von den Bibliotheken rechtlich gesehen nicht erworben, sondern sie werden ihnen von den Verlagen auf Basis von Lizenzverträgen zur Nutzung überlassen. Die Verlage können hierbei frei entscheiden, ob sie Lizenzen für ein bestimmtes Werk vergeben und zu welchen Bedingungen. Im Ergebnis bedeutet das derzeit, dass Lizenzen an Bibliotheken – wenn überhaupt – oftmals nur zeitlich begrenzt und erst Monate nach Erscheinen des E-Books vergeben werden. Zudem zahlen die Bibliotheken im Vergleich zum Handel häufig deutlich höhere Preise für die E-Books.

Ich werde mich dafür einsetzen, dass zeitnah eine Lösung gefunden wird, die das Repertoire von E-Books für Bibliotheken sicherstellt. Um dies zu erreichen, werden derzeit folgende Vorschläge diskutiert:

  • Die gesetzliche Verpflichtung der Verlage zur Lizenzierung ihrer E-Books
  • Die Erweiterung der Bibliothekstantieme auf digitale Medien, damit der Urheber finanziell an der Nutzung beteiligt wird

Hintergrund: Die Bibliothekstantieme

Für die analoge Ausleihe in Bibliotheken zahlen Bund und Länder über die Verwertungsgesellschaft VG Wort den Autoren und ggf. anderen Rechteinhabern eine pauschale Vergütung („Bibliothekstantieme“), deren Gesamthöhe derzeit 17 Mio. EUR jährlich beträgt. Die Bibliotheks- und Kommunalverbände fordern, dass diese Tantieme in Zukunft auch auf die elektronische Ausleihe ausgedehnt werden soll. Unter derzeitigen Lizenzbedingungen wird für die elektronische Ausleihe keine Vergütung von Bund und Ländern an die Urheber gezahlt.