Steuerbefreiung im Amateursport gesichert

Der Bundestag hat das Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beschlossen. Unter anderem wurde dadurch gesichert, dass Sportdachverbände im Amateurbereich weiterhin gemeinnützig und steuerbefreit sind. Das Gesetz wirkt sich auf jeden einzelnen Sportverein im Ligabetrieb aus. Hierzu habe ich letzte Woche im Bundestag gesprochen.

Es klingt theoretisch, ist jedoch ein Thema, das unmittelbar viele Sportvereine in Deutschland betrifft: Im Zuge des im Bundestag verabschiedeten Gesetzes zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen wurde auch die Steuerbefreiung der Organisationsleistungen von Sportdachverbänden im Amateurbereich beschlossen. Das war durch ein Gerichtsurteil des Bundesfinanzhofes notwendig geworden, das für Dachsportverbände und Vereine einen erhöhten bürokratischen und finanziellen Aufwand bedeutet hätte.

Nun wird jeder Dachsportverband weiterhin für die Organisation von Ligen steuerlich befreit, wenn weniger als fünfzig Prozent der Ligaspieler Lizenzspieler sind. Denn gerade im Amateurbereich sind es die zahllosen Ehrenamtlichen, die den Menschen ermöglichen, ihrem Sport nachzugehen.

Gleichzeitig wurde für Steuergerechtigkeit gesorgt, da im Profisportbereich andere steuerliche Regeln gelten.