Mit dem im Bundestag verabschiedeten Familienentlastungsgesetz setzt die Große Koalition den Koalitionsvertrag 1:1 um und trägt zugleich den neu vorgelegten Existenzminimum- und Progressionsberichten Rechnung:
Das Kindergeld wird zum 1. Juli 2019 um 10 Euro pro Kind und Monat erhöht. Der Kinderfreibetrag wird 2019 und 2020 um jeweils 192 Euro und der Grundfreibetrag in 2019 um 168 Euro und 2020 um weitere 240 Euro angehoben. Die Auswirkungen der so genannten kalten Progression werden an den Steuerzahler zurückgegeben.
Damit werden Familien entlastet und Steuererleichterungen für alle Einkommensteuerzahler auf den Weg gebracht. Die verfügbaren Einkommen von Familien werden um insgesamt fast 10 Milliarden Euro jährlich gestärkt. Der Grundfreibetrag für Erwachsene wird erhöht. So stellen wir sicher, dass das Existenzminimum, also das, was jeder und jede zum Leben braucht, auch weiterhin steuerfrei bleibt.
Zusätzlich werden die heimlichen Steuermehreinnahmen aufgrund der sogenannten kalten Progression an die Steuerzahler zurückgegeben. Wir sorgen dafür, dass Lohnsteigerungen tatsächlich im Geldbeutel der Beschäftigten ankommen. Daher gleichen wir für 2019 und 2020 den Effekt der kalten Progression aus.
Familien mit Kindern und geringem Einkommen können aber nicht nur steuerlich gefördert werden. Deshalb ist das “Gute-Kita-Gesetz” auf dem Weg. Zusätzlich planen Familienministerin Franziska Giffey und Arbeitsminister Hubertus Heil (beide SPD) ein Familienstärkungsgesetz, das ebenfalls zum 1. Juli 2019 in Kraft treten soll: Dem Koalitionsvertrag entsprechend sollen die Leistungen für Bildung und Teilhabe am gesellschaftlichen und kulturellen Leben verbessert, das Schulstarterpaket aufgestockt, die vollen Kosten der Schülerbeförderung, das Mittagessen in Schule und Kita übernommen, die Lernförderung ausgeweitet werden. Der Kinderzuschlag soll erhöht und verbessert werden.
So wird die Situation von Familien und Kindern nachhaltig und gerecht verbessert.