Keine Anrechnung der Kindergelderhöhung auf die Grundsicherung!

Der SPD ist jedes Kind gleich viel wert. Darum sollte die Kindergelderhöhung zum 1.7.2019 nicht auf die Grundsicherung angerechnet werden.

Das habe ich in einem Initiativantrag auf dem Landesparteitag der BayernSPD in Günzburg gefordert.

Die im Rahmen des Familienentlastungsgesetzes geplante Erhöhung des Kindergeldes zum Juli 2019 um 10 Euro ist eine bewusste politische Entscheidung zur Stärkung von Familien. Sie sollte daher ALLEN Kindern und Familien helfen, gerade auch denen, die in der Grundsicherung, also von Hartz IV leben.

Das Mehr an Kindergeld sollte daher gesetzlich so geregelt werden, dass dieser Betrag nicht auf Sozialleistungen, deren Zahlung von anderen Einkommen abhängig ist, angerechnet wird. Denn nur so profitieren auch Familien mit geringem Einkommen!

Die Erhöhung des Kindergeldes zum 1. Juli 2019 soll auch Kindern und Familien zugutekommen, die in Grundsicherung leben – nur so erreichen wir diejenigen, die eine Entlastung am dringendsten benötigen!

Initialantrag Kindergeld Parteitag Günzburg 27.10.2018 (PDF, 346 kB)